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Höhere Zuschüsse für WLSB-Kooperationen: Antragsstart am 1. April 2021

Durch die erfolgreiche Verhandlungen durch den Landessportbund mit der Landesregierung zum „Solidarpakt Sport IV“ erhöht sich das jährliche Fördervolumen nun für die Jahre 2022 bis 2026 für die baden-württembergische Sportvereine.
Dies sind auch gute Nachrichten für die Corona-geplagten WTB-Vereine. Schon ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 werden dann Kooperationsmaßnahmen mit allen Schulformen und allen Kindergärten/Kindertagesstätten mit einheitlich 500 Euro bzw. 250 Euro bezuschusst.

Auf einen Blick:

  • Anträge für Kooperationsmaßnahmen online über das Internetportal "meinWLSB"
  • Das Internetportal ist seit 01. April freigeschaltet.
  • Eine Anleitung finden Sie hier.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin übersteigen wird. Insbesondere Vereine mit vielen Kooperationsanträgen müssen sich somit darauf einstellen, dass nicht alle dem Grunde nach förderfähigen Kooperationen auch bezuschusst werden.

Kooperationen, an denen Schulen mit Ganztagsbetreuung und Grundschulen/Weiterführende Schulen (GSB, WSB), die ein Profil mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt besitzen bzw. Schulen mit besonderem Förderbedarf im Sport beteiligt sind, werden vorrangig berücksichtigt.

Die antragstellenden Vereine werden vor den Sommerferien über die Bewilligung oder Ablehnung ihrer Maßnahmen informiert.

Sollte sich im Laufe des Schuljahres 2020/2021 (nach dem Antragschluss) eine Kooperationsmaßnahme anbahnen, so kann zwar ein entsprechender Antrag gestellt werden, eine Förderung ist allerdings durch die verspätete Antragstellung nicht mehr möglich. Der verspätet eingereichte Antrag geht jedoch in die Statistik ein und nimmt somit positiv Einfluss auf den Bewilligungsumfang des entsprechenden Sportkreises im Folgejahr. Zudem dokumentiert die Schule mit der Unterschrift, dass es sich bei der Maßnahme um eine schulische Veranstaltung handelt, so dass für die Schüler/innen der betreffenden Schule Versicherungsschutz besteht. Aus diesem Grunde sollten für den Fall, dass Schüler/innen mehrerer Schulen an einer Maßnahme beteiligt sind, auch alle beteiligten Schulen den Antrag unterschreiben.

Hier finden Sie unser Erklärvideo „Kooperation Schule/Verein leicht gemacht“

 

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