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Das WTB-Präsidium informiert - Der Betrieb von Sportstätten bleibt bis 14. Februar 2021 untersagt.

Das WTB-Präsidium informiert - Der Betrieb von Sportstätten bleibt bis 14. Februar 2021 untersagt.

Gem. § 1d der ab 25. Januar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr weiterhin bis einschließlich 14. Februar 2021 untersagt. Unter § 13 Abs. 2 CoronaVO fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.

Wir bitten alle Verantwortlichen sich strikt an die derzeitige Verordnung zu halten.

 

Das Präsidium

Stand 25.01.2021, 10.45 Uhr

 

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