Das WTB-Präsidium informiert - Der Betrieb von Sportstätten bleibt bis 14. Februar 2021 untersagt.
Gem. § 1d der ab 25. Januar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr weiterhin bis einschließlich 14. Februar 2021 untersagt. Unter § 13 Abs. 2 CoronaVO fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.
Wir bitten alle Verantwortlichen sich strikt an die derzeitige Verordnung zu halten.
Das Präsidium
Stand 25.01.2021, 10.45 Uhr