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Update Corona

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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.
Gem. § 1d der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr weiterhin bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt. Unter § 13 Abs. 2 CoronaVO fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.

Wir bitte alle Verantwortlichen sich strikt an die derzeitige Verordnung zu halten.

Im Laufe der Woche werden wir Sie über das weitere Vorgehen bezüglich der laufenden Winterhallenrunde informieren.

 

Das Präsidium

Stand 10.01.2021, 23.01 Uhr

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