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Wie geht es nun für TennisspielerInnen weiter?

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Wie geht es nun für TennisspielerInnen weiter?

Die österreichische Bundesregierung hat Regeln erstellt, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der Beschluss der Regierung, der ab 3. November, 0 Uhr, in Kraft tritt und bis zum Ende des Monats gilt, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, somit auch leider den Tennissport.

  • Hobbysportler/innen ist leider bis auf Weiteres das Spielen in Tennishallen untersagt. Im Freien sind sowohl Einzel und Doppel möglich. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätten dürfen nur betreten werden, um zum Tennisplatz im Freien zu gelangen. Somit sind auch sanitäre Anlagen und Kantinen bis auf weiteres gesperrt.
  • Spitzensportler/innen (jene, die aus dem Sport Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben) dürfen auch in der Halle trainieren. Der ÖTV evaluiert gerade mit dem Sportministerium, wer unter den Begriff „Spitzensportler/in“ fällt und welche Athleten/in weiterhin das Training fortsetzen dürfen. Der § 3 Z 6 BSFG 2017 unter Punkt 6 besagt: „Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.“  Der ÖTV setzt sich intensiv dafür ein, diese Zielgruppe der österreichischen Spitzensportler/innen so breit wie möglich zu fassen, um möglichst vielen Athleten und Athletinnen das Training weiterhin zu ermöglichen.  
  • Nur Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Spitzensportler/innen den Tennissport (etwa WTA Linz) ausüben, sind in geschlossenen Räumen erlaubt. Um die anstehenden Hallen-Meisterschaften im Wiener Colony-Club (freilich ohne Zuschauer) durchführen zu dürfen, ist der ÖTV intensiv in Kontakt mit dem Bundesministerium  für Sport und erstellt gerade ein Covid 19 Präventions-Konzept gemäß der neuen Verordnung.

Die Sport Austria, die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich, wandte sich umgehend nach Bekanntwerden dieser Verordnung mit einem offenen Brief an alle Bundesportfachverbände. Darin schreibt Präsident Hans Niessl u.a.:

„Trotz dieser widrigen Umstände muss es uns gelingen, jeden einzelnen Sportverein in Österreich durch diese unvergleichbare Krise zu bringen. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich alles daransetzen werde, die politischen EntscheidungsträgerInnen davon zu überzeugen, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um keinen einzigen Verein unserer vielfältigen Sportkultur zu verlieren. Um dies zu gewährleisten, fordern wir für den organisierten Sport folgendes 6-Punkte-Programm:“

1) Um die Breiten- und Amateursportvereine durch die Krise zu führen, muss die Vereinsunterstützung des Bundes („NPO-Unterstützungsfonds“) solange fortgesetzt werden, solange das Virus den Sportbetrieb einschränkt.

2) Den Vereinen müssen für die Zeit der massiven Einschränkungen auch tatsächliche Einnahmenausfälle entschädigt werden.

3) Im „professionellen Ligabetrieb“ muss den Vereinen ebenso der tatsächliche Einnahmenverlust abgegolten werden und dies, solange sich die Vereine an ZuseherInnen- und Gastronomie-Beschränkungen halten müssen.

4) Kostenübernahme von Coronatests auch im Bereich des Sports sowie Genehmigung der Verwendung von Antigenschnelltests im Sport.

5) Für die Zeit nach der Krise muss es seitens der Regierung ein gemeinsames Aktivierungsprogramm für den organisierten Sport geben.

6) Ein Wieder-Hochfahren des Sportbetriebes nach einem strukturierten und vorhersehbaren Plan mit entsprechenden Perspektiven! Die Sportvereine brauchen Planungssicherheit bei der Wiederaufnahme des Sports.

Der ÖTV ist im intensiven Kontakt mit dem Sportministerium, um im Sinne der Landesverbände und seiner Mitgliedsvereine sowie aller Tennisspieler/innen Lockerungen für den Tennissport zu erwirken.

Sobald es neue verbindliche Details zu der in Kraft tretenden Verordnung gibt, werden wir diese umgehend kommunizieren.

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