Sport & Corona
Nachdem das Thüringer Kabinett am Dienstag die allgemeinen 2G-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt hat, hat das zuständige Sportministerium nun die Regeln für den organisierten Sport (Vereinssport) geschärft.
Sprich - das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat den Kabinettsbeschluss umgesetzt und die Verordnung für den Sport entsprechend angepasst. Damit tritt ab diesem Freitag, 19. November, das Prinzip „2G” für den Erwachsenensport in Thüringen in Kraft.
Im Einzelnen gelten dann für den organisierten Sportbetrieb:
2G:
Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen:
Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet:
Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder Getestet per Antigen-Schnelltest:
Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen:
- für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet:
- Profisportler, (Nachwuchs-)Leistungskader* in Training und Wettkampf
- Trainer im Kinder- und Jugendsport
- Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten, können mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden ist, am Sportbetrieb teilnehmen.
Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder Getestet per Antigen-Schnelltest:
- Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.
- Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben.

