Rudern im Zweier ab jetzt wieder erlaubt
Die Coronaschutzverordnung NRW wurde zum 21.05.2020 erneut geändert. So sieht § 9 IV der Coronaschutzverordnung nun vor, dass beim kontaktfreien Freizeit- und Breitensport der Mindestabstand zwischen zwei häuslichen Gemeinschaften nicht eingehalten werden muss.

