Einladung zur satzungsgemäßen Mitgliederversammlung 2025 am 12.03.2025
Liebe Vereinsmitglieder,
wir wollen Euch/Dich zur satzungsgemäßen Mitgliederversammlung recht herzlich einladen
Termin und Ort der Versammlung:
Mittwoch, 12. März 2025 um 19.00 Uhr in unserer Turnhalle, Am Schlossplatz 2 (ehem. Neideckgymnasium)
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht
3. Bericht Kassenprüfer von 2024/ geplante Ausgaben in 2025
4. Entlastung des Vorstandes
5. Änderung der Satzung
Gemäß Anregung des Amtsgerichts ist § 9 Nr.1 entsprechend der Einzelvertretungsbefugnis rechtssicher anzupassen.
Änderungsvorschlag: § 9 Nr.1
Der Vorstand des Vereins und der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei der Vorsitzende Einzelvertretungsbefugnis besitzt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
6. Mitgliedsbeiträge
7. Sportkleidung im vereinseigenen Design/ Sonstiges
Unter Beachtung des § 11 Punkt 3 unserer Vereinssatzung möchten wir darauf hinweisen, dass eine Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig ist. Stimmberechtigt sind gemäß § 4 der gültigen Satzung Mitglieder ab 16 Jahre.
Aus organisatorischen Gründen, wäre die Mitteilung über eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung hilfreich. Die Mitteilung kann per Mail an info@karate-arnstadt.de erfolgen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen.
Herzliche Grüße
gez. Katja Bosse
Vorsitzende des Vereins
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