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Verbot der Sportausübung wegen den Coronapandemie!

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des Shotokan Karate Dojos Bornheim!

Wie man bereits den Medien entnehmen konnte, werden ab dem 02.11.2020 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie getroffen.

Dies betrifft leider auch den Vereinssport. Nach § 9 Abs. 1 der CoronaSchVO in der ab dem 02.11.2020 gültigen Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30.11.2020 unzulässig.

Aus diesem Grund werden alle Turn- und Sporthallen im Zeitraum vorerst vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 für den Vereinssport gesperrt.

Sobald die Hallen wieder geöffnet werden, wird eine entsprechende Information hier auf unserer Website veröffentlicht und an die Mitglieder der Whattsapp Gruppen verschickt.

In dieser Gruppe werden auch wieder ab 03.11.2020 Trainingspläne für das Online Training Dienstags und Donnerstags jeweils ab 19:00 verschickt..

Wer noch nicht in dieser Gruppe ist, schickt bitte eine Whatsapp-Nachricht an 0177 / 8296413 mit der Bitte um Aufnahme.

Seid alle vorsichtig und helft mit, die schreckliche Krankheit zu besiegen!!!

Bleibt gesund!

 

 

CoronaSchVO 02.11.2020CoronaSchVO 02.11.2020

201029_3.ÄndVO zur CoronaSchVO vom 30.09.2020

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