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Coronaschutzverordnung

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Wir müssen uns an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW halten. Das bedeutet für uns:

Die Umkleideräume dürfen genutzt werden mit 1,5 Meter Abstand. Die Duschen sind davon ausgenommen. Vergesst bitte nicht ein eigenes Handtuch für das Händewaschen mitzubringen, Seife steht am Waschbecken. Wir sind dazu verpflichtet euch darauf hinzuweisen, dass ihr nicht mit irgendwelchen Krankheitssymptomen zum Training erscheinen dürft und auch dann nicht wenn ihr mit einem Coronaerkrankten Kontakt hattet. Ihr müsst die Husten und Nies-Etikette beachten.

Wenn ihr ins Dojo kommt, zieht euch bitte zügig die Schuhe aus und geht nach oben, haltet dort bitte auch 1,5 Meter Abstand von einander und wartet dort auf der ganzen Etage bis ihr gerufen werdet. Im Eingangsbereich dürfen sich nicht mehr als zwei Personen aufhalten. Leider dürfen die Eltern, auf Grund der Verordnung, im Moment nicht im Dojo warten. Beim Sport in der Halle/Dojo besteht, lt. Land NRW, keine Masken pflicht.

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