Datenschutz beim KC Lustenau (oder: „Schon wieder dieses Thema...“)
Am 25.5.2018 traten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) der EU in Geltung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung in Österreich unmittelbar anwendbar, das heißt, dass es keiner Umsetzung in innerstaatliches Recht bedarf. Ziel der EU war es, einheitliche Standards in den Mitgliedstaaten der EU zu schaffen.
Tatsache ist, dass uns als Verein nicht erst jetzt Datenschutzpflichten treffen: Schon bisher galt in Österreich ein Datenschutzgesetz, das nun aufgrund der Verordnung der EU angepasst wurde. Vieles konnte gestrichen werden, da die Verordnung nun Punkte regelt, die vorhin schon im nationalen Datenschutzgesetz galten, dies zum Teil sehr ähnlich.
Nach dem nationalen Datenschutzgesetz galt ein “Meldesystem” von Datenverarbeitungen, das heißt, jeder, der Daten verarbeitete, musste diese Datenverarbeitung grundsätzlich an das Datenverarbeitungsregister bei der Datenschutzbehörde in Wien melden. Davon ausgenommen waren jedoch gewisse Standardanwendungen (wegen der Standard- und Musterverordnung) wie z.B. Mitgliederverwaltungen, wie sie von Vereinen geführt werden.

