Coronaschutzverordnung
Liebe Sportfreunde,
nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 13.01.2022 gilt weiterhin die 2G+ Regel (geimpft oder genesen mit zusätzlichem aktuellen Negativ-Testergebnis, wobei beaufsichtigte Vor-Ort-Test in Sportvereinen möglich sind). Diese gilt für den Handballverbände Niederrhein, Mittelrhein als auch für den Handball Nordrhein für alle Teilnehmer des Wettkampfes, d.h. alle Personen, die sich – und sei es nur zeitweise – im Innenraum befinden: Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Schiedsrichterbeobachter, etc.
Ausnahmen:
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen
- Keine Testnotwendigkeit bei Immunisierung (2 Impfungen) und anschließender Erkrankung in den letzten drei Monaten (Datum positiver PCR-Test)
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis
- Bei erfolgter erster Impfung kann ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Ersatz für die zweite Impfung gelten
Darüber hinaus verweisen wir auf die Coronaschutzverordnung – gültig ab 13.01.2022.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Butgereit
Rechtswart HNR
Vizepräsident HVN

