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Coronaschutzverordnung

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Liebe Sportfreunde,

nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 13.01.2022 gilt weiterhin die 2G+ Regel (geimpft oder genesen mit zusätzlichem aktuellen Negativ-Testergebnis, wobei beaufsichtigte Vor-Ort-Test in Sportvereinen möglich sind). Diese gilt für den Handballverbände Niederrhein, Mittelrhein als auch für den Handball Nordrhein für alle Teilnehmer des Wettkampfes, d.h. alle Personen, die sich – und sei es nur zeitweise – im Innenraum befinden: Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Schiedsrichterbeobachter, etc.

Ausnahmen:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen
  • Keine Testnotwendigkeit bei Immunisierung (2 Impfungen) und anschließender Erkrankung in den letzten drei Monaten (Datum positiver PCR-Test)
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis
  • Bei erfolgter erster Impfung kann ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Ersatz für die zweite Impfung gelten

Darüber hinaus verweisen wir auf die Coronaschutzverordnung – gültig ab 13.01.2022.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Butgereit
Rechtswart HNR
Vizepräsident HVN

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