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Neue Coronaschutzverordnung: NRW verbietet Trillerpfeifen im Sport

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Abpfiff: NRW verbietet die Nutzung von Trillerpfeifen im Sport!

Zitat

Ergänzung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 01.04.2021:

§ 9 (3): "[...] Die Benutzung von Trillerpfeifen ist untersagt. Schiedsrichter, sonstige Personen in wettbewerbs- oder spielleitender Funktion oder Trainer, Übungsleiter und/oder deren Vertreter haben unter Verwendung anderer Mittel und/oder Gegenstände (manuelle Hupen ohne Gasdruck), deren Benutzung keine Aerosole des Nutzenden freisetzen, die Spiele/das Training zu leiten oder zu unterbrechen. Lautes Rufen oder mündliches Pfeifen (mit oder ohne Fingerverwendung) ist der Benutzung der Trillerpfeife gleichgestellt." (...)


Video zur Erklärung
Link zum Download der CoronaVO NRW - Änderungen sind rot. Maßgeblich die §§ 9 (Verbot) und 18 (Strafe)

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