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Info – Passstelle WHV

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Liebe Sportfreunde,

nachdem die Spielausweise in nuLiga bereits auf die digitale Form umgestellt wurden, erfolgt voraussichtlich am 28. Januar 2020 die Freischaltung der online-Zugänge der Vereine in nuLiga für die Spielberechtigungen. Spielberechtigungsanträge können dann auch online gestellt werden.

Für die Spielberechtigungsverwaltung haben die Vereinsadministratoren die Zugangsberechtigung.

Unter dem Reiter Spielberechtigungen in Ihrem Vereinsadministrationsbereich finden Sie die möglichen Spielberechtigungsanträge von Erstausstellung bis Zweitspielrecht. Bitte wählen Sie den Spielberechtigungsantrag entsprechend aus.

Für die online-Beantragung benötigen Sie wie bisher die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge. Bitte verwenden Sie den jeweils aktuellen Stand (Spielberechtigungsantrag Stand Januar 2020). Sie finden die Anträge im Downloadcenter auf unserer Homepage.

Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der DSGVO haben wir als separate Datei im Downloadcenter eingestellt. Bitte händigen Sie die aktuellen Informationspflichten mit dem zu unterschreibenden Antrag dem Spieler/der Spielerin bzw. den Personensorgeberechtigten aus.

Folgende Punkte bitten wir bei der Online-Beantragung zu beachten:

  • Die unterschriebenen und eingescannten Anträge müssen gut lesbar sein
  • Die Kopie des amtlichen Nachweises über das Geburtsdatum bei Jugendspielern muss unter ID hochgeladen werden
  • Vor der Einreichung des Antrages müssen alle Unterlagen hoch geladen sein, da andernfalls der Antrag nicht bearbeitet werden kann
  • Spielberechtigungen sind erst erteilt, wenn die Passstelle die Unterlagen geprüft und die Spielberechtigung freigegeben hat. Der Verein erhält eine Emailbenachrichtigung über nuLiga
  • Spielberechtigungen, die zum Wochenende erteilt werden sollen, müssen bis spätestens Freitagmorgen um 10 Uhr online eingereicht sein. Bei einer späteren Beantragung kann unter Umständen die Bearbeitung für das Wochenende nicht mehr erfolgen.

Die Vereine sind verpflichtet, die Originalunterlagen für 5 Jahre zu archivieren und auf Anforderung dem WHV zu übersenden.

Der digitale Spielausweis unterscheidet nicht mehr zwischen Jugend- und Erwachsenenspielausweis. Das Erwachsenenspielrecht wird automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit erteilt. Ein Doppelspielrecht muss für volljährige Jugendspieler deshalb nicht mehr beantragt werden. Eine Umschreibung auf Erwachsenenspielrecht ist nicht mehr notwendig.

Anträge können auch weiterhin per Post eingereicht werden. Ein Freiumschlag ist nicht mehr erforderlich.

Es werden keine Papierspielausweise mehr erstellt.

Eine Anleitung für die Erstellung der Spielberechtigungsanträge in nuLiga haben wir Ihnen beigefügt.

Freundliche Grüße

Westdeutscher Handball-Verband e.V.

Passstelle

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