Heimspielrecht drehen nach Entscheidung der spielleitenden Stelle
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Einen wunderschönen guten Morgen an das versammelte Forenwissen.
Folgende Anfrage steht zur Debatte:
Auswärtsmannschaft gibt anderthalb Stunden vor Anpfiff bekannt das man nicht erscheinen wird und tritt nicht an. Die spielleitende Stelle wertet das Spiel zu Gunsten der Heimmannschaft.
Jetzt die Fragestellung. Mir ist erinnerlich das sich in diesem Falle das Heimrecht für das Rückspiel dreht, also die fehlbare Mannschaft erneut auswärts antreten muss.
Ist das überhaupt noch so und wenn ja in welcher Ordnung ist das wo geregelt, oder sind es nur regionale Verbandsbestimmungen?
Für sachkundige Antworten herzlichen Dank im Voraus.
Sven
Folgende Anfrage steht zur Debatte:
Auswärtsmannschaft gibt anderthalb Stunden vor Anpfiff bekannt das man nicht erscheinen wird und tritt nicht an. Die spielleitende Stelle wertet das Spiel zu Gunsten der Heimmannschaft.
Jetzt die Fragestellung. Mir ist erinnerlich das sich in diesem Falle das Heimrecht für das Rückspiel dreht, also die fehlbare Mannschaft erneut auswärts antreten muss.
Ist das überhaupt noch so und wenn ja in welcher Ordnung ist das wo geregelt, oder sind es nur regionale Verbandsbestimmungen?
Für sachkundige Antworten herzlichen Dank im Voraus.
Sven