Regelungen für die Gastronomie
Mit Eintreten der „Inzidenzstufe 2“ gelten ab sofort folgende Regelungen für die Clubgastronomie Gustus:
Eine Nutzung der Außengastronomie darf ohne Negativtestnachweis, Impfnachweis oder Genesenennachweis in Anspruch genommen werden.