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Kinderporno-Fall in den USA: War Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis selbst Täter? (Update)

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		Kinderporno-Fall in den USA:  War Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis selbst Täter? (Update)

Neckar-Odenwald-Kreis. (joc) Allein der bisherige Tatvorwurf (Besitz von Kinderpornografie) stimmt einen fassungslos, jetzt aber übersteigt das Ausmaß des Grauens jedwede Vorstellungskraft. So soll sich der seit Dezember 2019 in Untersuchungshaft in Texas einsitzende Bürger aus einem kleinen Ort im Altkreis Mosbach offenbar nicht nur des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht haben, er soll sich auch selbst an Kindern vergangen haben.

"Ja, es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Mann sexuellen Missbrauch von Kindern begangen hat," erklärte Erster Staatsanwalt Florian Sommer, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mosbach, gestern auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft habe wegen des dringenden Tatverdachts Haftbefehl gegen den 43-jährigen Deutschen erlassen. Nahezu zeitgleich begann am gestrigen Dienstag (nach Mitteleuropäischer Zeit in den Abendstunden) die Hauptverhandlung gegen den Mann vor dem Gericht in Houston/Texas wegen Besitz und Transport von Kinderpornografie.

Rückblende: Der heute 43-jährige Angeklagte sieht aus, wie der nette Mann von nebenan, unscheinbar, harmlos. Er lebt bis zu seiner Verhaftung in einer kleinen Gemeinde im Neckar-Odenwald-Kreis. Er ist beruflich erfolgreich, hat ein Eigenheim und zwei kleine Kinder. Er ist verheiratet. – Doch er hat eine dunkle Seite, die bei einer Dienstreise an die Öffentlichkeit gezerrt wird. Zusammen mit zwei Kollegen landet er am 3. Dezember 2019 auf dem Flughafen in Houston in Texas. Dort wird er von US-Ermittlungsbeamten gezielt von seinen beiden Kollegen getrennt und noch an Ort und Stelle verhaftet. Auf dem Handy des Deutschen finden die Fahnder mehrere kurze Filme, die Sex mit Minderjährigen zeigen, heißt es aus den USA. Die missbrauchten Kinder sind vier bis zehn Jahre alt.

Der Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis kommt in Untersuchungshaft in ein texanisches Gefängnis, wo er auf die Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Gericht in Houston wartet. – Nach mehreren Terminverschiebungen begann die Verhandlung am gestrigen Dienstag.

Aber auch die deutschen Behörden waren in der Zwischenzeit nicht untätig. Im Frühsommer 2020 erfolgte durch mehrere Polizeibeamte eine Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten. Hierbei wurde einschlägiges Material gefunden, wie Staatsanwaltschaft und Polizei auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigten. Allerdings verwies man auch darauf, dass die Fülle des sichergestellten Materials zur Folge habe, dass die Auswertung schwierig und zeitintensiv werden würde.

Am Dienstag, wenige Stunden vor der Eröffnung der Gerichtsverhandlung in Texas, platzte dann die Bombe. Die Staatsanwaltschaft Mosbach erklärte, dass die Sichtung des bisher ausgewerteten Materials nur einen Schluss zulasse: "In dem Verfahren gegen den wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften zur Zeit in den USA in Untersuchungshaft befindlichen Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Mosbach die Tatvorwürfe in dem hier anhängigen Strafverfahren erweitert.

Die Sichtung der Beweismittel, die bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten sichergestellt werden konnten, hat den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte neben dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht haben könnte." Mehr wollte die Staatsanwaltschaft momentan nicht dazu sagen, aber es ist davon auszugehen, dass der Mann selbst auf den beschlagnahmten Filmen zu sehen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach daher einen nationalen Haftbefehl und einen europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Sichtung der Beweismittel werde aber fortgesetzt.

Und wie geht es weiter? Bei der deutschen Justiz steht man nunmehr vor der Frage, ob zeitnah von hier aus ein Auslieferungsersuchen oder eventuell ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA gerichtet werden wird ...

Update: Dienstag, 11. Mai 2021, 18.46 Uhr


Staatsanwaltschaft Mosbach erlässt Haftbefehl

Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ) Gegen den aus dem Neckar-Odenwald-Kreis stammenden Mann, der bereits im Dezember 2019 bei seiner Einreise in den US-Bundesstaat Texas von amerikanischen Polizisten verhaftet wurde, da er auf seinem Mobiltelefon Foto- und Videomaterial mit kinderpornografischem Inhalt gespeichert und über Staatsgrenzen hinweg transportiert haben soll, wurde nun wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern Haftbefehl erlassen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Mosbach in einer Pressemitteilung mit.

Der Mann befindet sich nach wie vor in den USA in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat nun die Tatvorwürfe erweitert: Die Sichtung der Beweismittel, die bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten sichergestellt werden konnten, habe, so die Staatsanwaltschaft, den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte neben dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Materials auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht haben könnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach einen nationalen Haftbefehl sowie einen europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Sichtung der Beweismittel dauert derzeit noch an. Zu gegebener Zeit wird darüber zu entscheiden sein, ob von hier aus ein Auslieferungsersuchen oder eventuell ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA gerichtet werden wird.

Update: Dienstag, 11. Mai 2021, 12.45 Uhr


Prozess gegen Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis im Mai

Neckar-Odenwald-Kreis. (ahn) Ein gutes Jahr ist es bereits her, dass ein Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis bei seiner Einreise in die USA auf dem Flughafen in Houston/Texas festgenommen wurde. Auf seinem Handy wurde kinderpornografisches Material gefunden. Seitdem sitzt er in einem Gefängnis in Texas in Untersuchungshaft. Eigentlich hätte in der nächsten Woche der Prozess gegen den ehemaligen leitenden Angestellten einer Firma aus dem Bauland stattfinden sollen. Doch die Verhandlung wurde – bereits zum dritten Mal – vertagt.

Wie die Pressesprecherin Angela Dodge von der Staatsanwaltschaft in Texas der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigte, sei als neuer Termin für die Auswahl der Jury, die die Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Familienvaters fällt, der 11. Mai festgelegt. Den Vorsitz hat dabei Richter Charles Eskridge. Der 57-Jährige wurde 2019 noch unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter am Gerichtshof, der für den südlichen Teil von Texas verantwortlich ist, eingesetzt. Im Anschluss an die Jury-Auswahl findet dann die eigentliche Verhandlung statt.

Update: Freitag, 5. Februar 2021, 14.58 Uhr


Kinderporno-Fall in den USA erneut vertagt

Neckar-Odenwald-Kreis. (joc/ahn) In diesem Monat hätte eigentlich die Verhandlung gegen einen Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vor einem texanischen Gericht beginnen sollen. Dem ehemaligen leitenden Angestellten einer Firma aus der Region Bauland, der im Altkreis Mosbach beheimatet ist, wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Der Familienvater befindet sich nach seiner Verhaftung auf dem Flughafen in Houston/Texas seit Dezember letzten Jahres in Untersuchungshaft in den USA.

Angesichts der aktuellen Coronaentwicklung musste die Gerichtsverhandlung jetzt zum zweiten Mal verschoben werden. Gegenüber der RNZ bestätigte Pressesprecherin Angela Dodge von der Staatsanwaltschaft in Texas, dass die Jury, die über schuldig oder nicht schuldig entscheidet, erst am 9. Februar nächsten Jahres ausgewählt wird. Anschließend beginnt dann sofort die Hauptverhandlung.

Zuletzt hatte Erster Staatsanwalt Florian Sommer von der Staatsanwaltschaft Mosbach auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigt, dass bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten im Altkreis Mosbach ebenfalls einschlägiges Material gefunden worden sei. Die detaillierte Auswertung der sichergestellten Datenträger dauere jedoch noch an, sodass zu Anzahl, Inhalt und Herkunft zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilt werden könnten. Eine Durchsuchung am damaligen Arbeitsplatz des Beschuldigten in einer Stadt im Bauland sei in diesem Zusammenhang aber nicht durchgeführt worden.

Update: Freitag, 13. November 2020, 21.46 Uhr


Wegen Kinderporno-Verdachts bei Einreise in die USA gezielt gefilzt?

Von Joachim Casel

Mosbach/Houston. Langsam mahlen mitunter die Mühlen der Justiz – aber sie mahlen! Das gilt auch im Falle des in amerikanischer Untersuchungshaft einsitzenden Bürgers aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, dem die Staatsanwaltschaft in Texas den Besitz von Kinderpornografie und deren Transport über Staatsgrenzen hinweg vorwirft. In den USA soll dem Mann der Prozess gemacht werden.

In den Vereinigten Staaten ist der zuständige Gerichtshof in Houston gerade dabei, die nach US-Recht vorgegebenen juristischen Vorstufen abzuarbeiten, damit die Hauptverhandlung im Mai beginnen kann. Zeitgleich bemüht sich der renommierte Strafverteidiger Stanley G. Schneider von der Sozietät Schneider & McKinney, entlastende Argumente für seinen Mandanten zu finden. Und auch in Deutschland, wo man parallel zu den US-Behörden eigene Ermittlungen anstellt, ist man nicht untätig gewesen.

Umfangreiches Material im Wohnhaus sichergestellt

Die Polizei hat bei einer Hausdurchsuchung im Wohnhaus des Beschuldigten im Raum Mosbach umfangreiches Material sichergestellt, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach, Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, jetzt auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigte. Ob sich auf diesen diversen Speichermedien auch belastendes Material befindet, das können die Ermittler derzeit aber noch nicht sagen, erklärte Herrgen. Das liegt am komplizierten Auswertungssystem der Kriminalpolizei.

So wird von Spezialisten der Kripo in Heilbronn das gefundene und sichergestellte Material in einem ersten Schritt zunächst forensisch-juristisch korrekt gesichert. Damit verhindert man, dass etwaige Veränderungen der vorhandenen Daten auf der Festplatte vorgenommen werden können und dieses Material vor Gericht als hundertprozentig sicher und unverändert eingestuft werden kann.

Im zweiten Schritt geht ein Kriminalbeamter in Mosbach an das gesicherte Material und wertet es akribisch aus. "Ein solches Verfahren braucht natürlich seine Zeit", erklärte Herrgen, aber es sei aufgrund der Authentizität alternativlos. Wenn in einem Fall ein Beschuldigter in U-Haft einsitzt, würde dieser aber normalerweise vorgezogen, so der Leitende Oberstaatsanwalt. Seitens der Kripo wurde in diesem Zusammenhang bereits bestätigt, dass dieser Fall Priorität genieße und dementsprechend vorrangig behandelt werde. Trotzdem werde es wohl noch einige Wochen dauern, bis konkrete Ergebnisse vorliegen, hieß es seitens der Kriminalpolizei. Die Hausdurchsuchung betraf ausschließlich das Wohnhaus – an seinem Arbeitsplatz hätte hingegen keine Durchsuchung stattgefunden, unterstrichen die Ermittler. Der Mann ist leitender Angestellter einer großen Firma im Neckar-Odenwald-Kreis.

Der angeklagte Deutsche befindet sich seit seiner Verhaftung am 3. Dezember auf dem Flughafen weiterhin in Untersuchungshaft in Texas. Dies ist sicherlich ein Beleg für die Schwere des Delikts in der Einschätzung der US-Behörden. Bei dem Familienvater wurden offenbar gleich mehrere kurze Videoclips gefunden, die Sex mit Minderjährigen zeigen.

Exemplarisch haben die Ermittler in Texas drei dieser Clips näher in Augenschein genommen. Sie sollen auf einer Gesamtlänge von sechs Minuten Sex mit Kindern im Alter von vier bis zehn Jahren zeigen. Laut den Vorwürfen der US-Ermittler soll der Mann das Videomaterial, aber auch Fotos auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben. Der Mann hatte beim Verhör durch die US-Polizei nach RNZ-Informationen zudem eingeräumt, dass er versucht habe, weitere einschlägige Videos zu erwerben. Teilweise habe er sie auch weiterverbreitet, um Zugang zu Online-Gruppen mit ähnlichen verbotenen Neigungen zu bekommen.

Interessant ist nach wie vor die Frage, wie die amerikanischen Ermittler auf den Mann aus Deutschland, der beim Flug nach Mexiko in Texas einen Zwischenstopp einlegte, aufmerksam geworden sind. Die US-Ermittler sprechen von "einer Routinekontrolle", wollen aber aus ermittlungstaktischen Gründen im Moment keine weiteren Angaben dazu machen.

Für den aufmerksamen Betrachter ist das allerdings ein bisschen viel Zufall. So beschweren sich zwar immer wieder Touristen über das barsche Vorgehen der amerikanischen Zöllner, die auch vor dem Blick ins Handy nicht zurückschrecken, aber das scheinen wohl eher Ausnahmen zu sein.

Im konkreten Fall war der Beschuldigte ganz intensiv gefilzt worden, während seine beiden Begleiter ungeprüft davon kamen. Dies legt den Verdacht nahe, dass die US-Behörden den Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis gezielt ins Visier genommen hatten.

Diese Ansicht bestätigte gegenüber der RNZ ein deutscher Ermittler, der wiederholt mit US-Kollegen zusammengearbeitet hat. Er berichtet davon, dass die Cyber-Polizei in den USA sehr aktiv sei. Wenn man auf Namen, die der Szene zugeordnet werden konnten, gestoßen sei, würden diese gespeichert, auch wenn sie keine US-Bürger seien. Bei der Einreise ins Land würde den zuständigen Beamten dann im Computer mit einer "note" gezeigt, dass hier jemand ist, der aufgrund seiner Vorgeschichte einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Gerade in den letzten Wochen waren die texanischen Ermittler beim Aufspüren von Kinderpornografie sehr erfolgreich.

Strafmaß zwischen fünf und 20 Jahren

In den vergangenen Tagen hat das Gericht in Houston die für die Hauptverhandlung nötigen Vortermine festgelegt: So können Beweisanträge bis spätestens 25. März gestellt werden. Die wichtige Vorkonferenz (Pretrial Conference) findet demnach am 6. Mai statt. Die endgültige Auswahl der Geschworenen soll am 12. Mai vorgenommen werden. Und dann kann es mit dem Prozess selbst losgehen. Die Hauptverhandlung im Mai leitet Richter Charles Eskridge. Die Jury, bestehend aus zwölf Geschworenen, wird dann zeitnah das Urteil fällen: "Schuldig oder nicht schuldig!" Im Falle eines Schuldspruchs kommt auf den Deutschen ein Strafmaß von mindestens fünf, maximal 20 Jahren zu.

Die Haftstrafe müsste nach geltendem Recht in den USA verbüßt werden, wenn nicht noch ein sogenanntes Vollstreckungsübernahmeersuchen zum Tragen kommt, das eine Überstellung nach Deutschland vorsieht. Die Chancen dafür werden allerdings als gering eingestuft.

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