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Heidelberg: Anwältin missbrauchte Mandantengeld für Miete und Kontoausgleich

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		Heidelberg:  Anwältin missbrauchte Mandantengeld für Miete und Kontoausgleich

Von Jonas Labrenz

Heidelberg. Weil eine Anwältin rund 35.000 Euro veruntreut hat, ist sie am Dienstag zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. In dem Verfahren am Amtsgericht stellte sich heraus, dass die 55-Jährige das Mandantengeld, das aus einem Immobilienverkauf stammte, unter anderem für ihre Miete und zum Tanken ausgegeben hatte. Ihr Geschäftskonto war bereits bei Eingang der Summe fast am Ende des Dispos. Der Frau wurde bereits im Vorfeld des Prozesses die Zulassung von der Rechtsanwaltskammer entzogen.

Gudrun W. (Name geändert) kam am 26. Januar 2018 in die Kanzlei der Angeklagten, weil sie befürchtete, bei ihrem Erbe von der Schwester übervorteilt zu werden. Die 60-Jährige und ihre Schwester sollten Geld und eine Immobilie zu gleichen Teilen bekommen, doch um das Haus der Eltern gab es Streit. Mithilfe der Anwältin einigte man sich vorerst, das Haus wurde von der späteren Angeklagten verkauft, und Gudrun W. genehmigte am 28. Mai 2018 den notariellen Kaufvertrag, wobei ihr auffiel, dass das ihr zustehende Geld an ihre Anwältin überwiesen werden sollte. "Ich habe mich gewundert, dass nicht meine Kontonummer da stand, habe aber dann gehört, dass es üblich ist." Sie war schon vorher misstrauisch geworden, als sie die Anwältin nicht mehr erreicht habe: "Ich wurde unruhig und mir ging es schlecht." Als sie erfahren hatte, dass der Hausverkauf anstehe, sei sie aber euphorisch gewesen.

Von den rund 87.000 Euro, die Gudrun W. bekommen sollte und die am 18. Juli 2018 auf dem Konto der Angeklagten landeten, überwies die Anwältin am 31. Juli 2018 genau 52.000 Euro auf ein sogenanntes Anderkonto. Solche Konten werden im eigenen Namen mit Verfügungsbefugnis eingerichtet, aber für einen anderen treuhänderisch unterhalten. Rund 35.000 Euro beließ die Anwältin allerdings auf ihrem Geschäftskonto.

Dass das Geld für den Hauskauf eingegangen war, erfuhr W. erst von dem Notar, der sie bat, den Eingang des Geldes zu bestätigen. Die Anwältin erklärte daraufhin am 25. Juli – also eine Woche nach Erhalt –, dass das Geld angekommen sei. Am gleichen Tag forderte Gudrun W. die Anwältin per E-Mail auf, ihr das Geld zu überweisen. Darauf ging die allerdings nicht ein und behauptete, jemand anderes habe den privaten E-Mail-Account der 60-Jährigen benutzt und wolle sie täuschen.

Die Angeklagte ging sogar so weit, ihrer Mandantin Geschäftsunfähigkeit zu unterstellen und das Amt für Soziales einzuschalten, um ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Das wurde nach einer Prüfung jedoch abgelehnt: Gudrun W. wurde als geschäftsfähig eingestuft, eine Betreuung sei nicht nötig.

Am 13. August 2018 kündigt Gudrun W. schließlich das Mandatsverhältnis. Doch die Angeklagte schrieb weiter Briefe, die später auf einer Abrechnung auftauchten. "Sie hat gar nicht verstanden, dass sie nicht mehr meine Anwältin ist", so Gudrun W. Sie hatte sich inzwischen eine andere Anwältin genommen, die Gudrun W.s Geld von ihrer Vorgängerin einklagte. Vor dem Landgericht einigte man sich auf einen Vergleich. 83.000 Euro bekam Gudrun W. – fast ein Jahr, nachdem das Geld vom Hauskauf geflossen war. Damit seien aber alle Honorarforderungen erledigt. Die hatte die Anwältin in ihrer zu diesem Zeitpunkt erstellten Rechnung noch auf 20.000 Euro beziffert.

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