Heidelberg: Zwei Schloss-Mitarbeiter ergaunerten 50.000 Euro
Von Willi Berg
Heidelberg. Über viele Monate hinweg hatten zwei Mitarbeiter des Heidelberger Schlosses in die eigene Tasche gewirtschaftet. So behielten sie den Erlös zahlreicher Eintrittskarten für sich. Zwischen 2014 und 2016 entstand dadurch ein Schaden von rund 50.000 Euro. Das Heidelberger Schöffengericht hat einen Mann und eine Frau deshalb jetzt zu Bewährungsstrafen von jeweils 18 Monaten verurteilt. Das Gericht befand die beiden Deutschen der Untreue in 271 Fällen für schuldig. "Die staatliche Schlossverwaltung muss sich darauf verlassen, dass die Kasse stimmt", sagte die Vorsitzende Walburga Englert-Biedert.
Verurteilt wurde eine 31-jährige gelernte Arzthelferin, damals zuständig für den Verkauf von Eintrittskarten, und ein 44-jähriger Bürokaufmann, der in der Schlossverwaltung arbeitete. Seine mitangeklagte Gattin wurde wegen Beihilfe zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Alle drei waren vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Aufgeflogen war das Ganze erst im Mai 2016 durch ein anonymes Schreiben an die Zentrale der Staatlichen Schlösser und Gärten in Bruchsal. Bei einer Revision wurden dann die Manipulationen offenbar.
Doch wie konnte es dazu kommen? Im Jahr 2010 taten sich die Betreiber der Bergbahn und des Schlosses zusammen - und bieten seither Kombitickets für Bergbahnfahrt und Schlosseintritt an. Reisegruppen und -veranstalter bekommen einen Voucher, den sie an der Station Kornmarkt gegen eine entsprechende Anzahl an Tickets eintauschen können. Kopien des abgestempelten Vouchers gehen an die Schlosskasse.
Und jetzt kommt der Clou: Bei der Einbuchung in das dortige Kassensystem werden systembedingt erneut Eintrittskarten ausgedruckt. Diese werden nach der Abrechnung mit dem Kunden archiviert. Und genau das war damals die Aufgabe des angeklagten Verwaltungsangestellten.
Im Herbst 2014 kamen er und seine Kollegin an der Kasse auf die Idee, einige dieser ausgedruckten Tickets einfach noch einmal zu verkaufen - statt sie zu archivieren. Die Einnahmen daraus teilten sie unter sich auf.
Insgesamt kamen so über die Jahre rund 50.000 Euro zusammen. Das Geld konnte vor allem der 44-Jährige gut gebrauchen. Denn sein Verdienst von 1600 Euro netto reichte kaum aus, um das Eigenheim abzuzahlen und diverse Kredite zu bedienen. Es habe damals einen finanziellen Engpass gegeben, sagte der Ex-Mitarbeiter zu seinem Motiv. Die mitangeklagte Ehefrau war an den Gaunereien zwar nicht beteiligt, profitierte aber von dem "Zusatzeinkommen" ihres Mannes. Und sie wusste, dass es nicht ehrlich verdientes Geld war. Sie habe damals so viel um die Ohren gehabt und sich "nicht so viele Gedanken gemacht", sagte die 46-Jährige. Aus heutiger Sicht hätte sie ihren Mann "zurückhalten müssen".
Der Gatte hat bereits rund 15.000 Euro zurückgezahlt. Ebenso die mitangeklagte Ticketverkäuferin, die damals über eine Drittfirma im Schloss beschäftigt war. Sie könne sich das Ganze nicht erklären, sagte die 31-Jährige. "Es tut mir richtig leid." Sie wolle den restlichen Schaden schnell wiedergutmachen. Das versprachen auch der 44-Jährige und dessen Frau.
"Sie haben gegen ihre besondere Vermögensbetreuungspflicht massiv verstoßen", sagte die Vorsitzende Richterin zu den Hauptangeklagten. Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf drei Jahre fest. Als "symbolische Buße" müssen die beiden jeweils 500 Euro zahlen.

