Hygienekonzept: Diese Regeln gelten für den Trainingsbetrieb
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Anweisungen zur Umsetzung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt Allgemein
Der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ist vor und nach [...]

