Überarbeitete Vorschrift zur Ausweisung eutrophierter und mit Nitrat belasteter Gebiete vom Bundesrat gebilligt
In der aktuellen Pressemitteilung des DNR (Deutscher Naturschutzring) heißt es dazu:
Die Vorgaben zur Gebietsausweisung der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung wurden konkretisiert. Innerhalb dieser sogenannten Roten Gebiete gelten bestimmte Bewirtschaftungsauflagen zur Reduktion der Düngemenge. Nach Berechnungen der Bundesländer könnte die Fläche der ausgewiesenen Roten Gebiete nun um etwa 45 Prozent zunehmen. In der neuen Vorschrift wird auf die Anwendung des emissionsbasierten Ansatzes über Modellierung verzichtet. Stattdessen wird ein einheitliches, mehrstufiges Verfahren eingeführt.
https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/nitrat-gebietsausweisung-kommt
Warum könnte diese Ausweisung für uns interessant sein?
Bereits zur Neufassung der Düngeverordnung 2020 forderte die VFD, dass Festmist und Weidehaltung nicht benachteiligt werden dürfen. Eine Verschärfung des Düngerechts darf nicht zu Nachteilen für die artgemäße Tierhaltung führen.
https://www.vfdnet.de/index.php/ak-umwelt/11120-duengeverordnung-2020
Beispiel NRW:

