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Wege-Sperre im Landkreis Miesbach: Kommt das schmale-Pfade‑Verbot?

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Im Landkreis Miesbach soll ein Radfahrverbot auf Wegen unter 1,5 Metern Breite in fünf Landschaftsschutzgebieten eingeführt werden. Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) und der Deutsche Alpenverein (DAV) kritisieren die Pläne scharf und rufen bis zum 11. August 2025 zu Einsprüchen auf.

Im Landkreis Miesbach steht eine Neufassung der Verordnungen für die Landschaftsschutzgebiete „Schliersee und Umgebung“, „Tegernsee und Umgebung“, „Egartenlandschaft um Miesbach“, „Spitzingsee und Umgebung“ sowie „Oberstes Leitzachtal und Weißachtal“ an. Diese soll das Radfahren auf Alm- und Forstwege sowie ausgewiesene Trails beschränken, wobei Wege unter 1,5 Metern Breite für Mountainbiker gesperrt werden sollen. Lediglich etwa 35 Ausnahmen sollen bestehen bleiben, doch das Landratsamt behält sich vor, diese Wege nachträglich sperren zu können.

Die Verbände DIMB und DAV sehen in den geplanten Verboten eine unzulässige Einschränkung des Radfahrens. Ihrer Ansicht nach sei eine pauschale Wegebreitenregelung weder rechtlich haltbar noch praktikabel. Schmale Wege seien bei angepasster Fahrweise durchaus geeignet, ohne Fußgänger zu gefährden. Zudem verweisen sie auf das Bayerische Naturschutzgesetz, das keine zusätzlichen Regelungen für das Radfahren benötige, da Fußgänger ohnehin Vorrang hätten und Radfahrer stets kontrolliert fahren müssten. Eine pauschale Sperrung könnte zudem Konflikte schüren, etwa durch unklare Wegbreitenmessungen, wie sie in Baden-Württemberg mit der Zwei-Meter-Regel bereits auftreten.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz. Die Karte mit den freigegebenen Wegen sei im Maßstab 1:100.000 zu ungenau, um Nutzern klare Orientierung zu bieten. Dies erhöhe das Risiko unbeabsichtigter Regelverstöße. Auch die Möglichkeit des Landratsamts, Wege ohne öffentliche Benachrichtigung zu ändern, wird bemängelt. Die Verbände betonen, dass konkrete Konflikte auf Wegen bislang nicht bekannt seien und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und der Regionalentwicklung Oberland (REO) bevorzugt werde.

Die geplante Regelung könnte weitreichende Folgen haben. Neben der Einschränkung des Freizeit- und Alltagsradfahrens – etwa auf Schul- oder Einkaufswegen – sehen die Verbände die Förderung des Mountainbikens als Breitensport gefährdet. Auch der Tourismus könnte leiden, da Mountainbiker in benachbarte Landkreise ausweichen könnten, was negative Auswirkungen auf Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel hätte. Unterstützung für diese Haltung kommt von zahlreichen lokalen Betrieben und Vereinen.

Positiv wird hingegen die Kampagne „Brutzeit ist Schonzeit“ hervorgehoben, die in Zusammenarbeit mit der Gebietsbetreuung Mangfallgebirge und dem Landratsamt Miesbach für rücksichtsvolles Verhalten während der Brutzeit sensibilisiert. Solche Ansätze könnten laut DIMB und DAV effektiver sein als pauschale Verbote. Stattdessen plädieren sie für ein Lenkungskonzept mit attraktiven Angeboten, das bereits seit 2021 mit der REO diskutiert wird, jedoch bei der Neufassung der Verordnungen nicht berücksichtigt wurde.

Die Verbände rufen dazu auf, bis zum 11. August 2025 Bedenken beim Landratsamt Miesbach einzureichen, um die Pläne zu beeinflussen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit konkreten Konflikten und ein Fokus auf nachhaltige Lösungen könnten den Interessen aller Beteiligten besser gerecht werden.

Alle Infos zum Thema wie Pressemitteilungen und Positionspapiere findet ihr hier: www.dimb.de/2025/04/30/radfahrverbote-miesbach.

Was sagt ihr zu den geplanten Radfahrverboten im Landkreis Miesbach?

Infos & Titelbild: DIMB.de

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