Verbandstagsbeschluss - TOA
Beschluss des Verbandstages zur Änderung der Turnierordnung
Im Anschluss an den Verbandstag hat es Nachfragen gegeben, wieso der Verbandstag einen Antrag annehmen konnte, der eine Regelung über die Aufstellung der Ranglisten und damit eine Änderung der Turnierordnung beinhaltet. Daran ist richtig, dass nach § 13 Nr. 5 der BSV-Satzung für Änderungen der Turnierordnung der Turnierordnungsausschuss zuständig ist, dessen Beschlüsse der Verbandstag nur genehmigt, bzw. ihnen widersprechen kann.
Der Präsident hat den Antrag dennoch zugelassen – nach entsprechendem Hinweis im Vorfeld des Verbandstages an Antragsteller und Präsidium, sowie mündlicher Erläuterung auf dem Verbandstag. Der Antrag an den Verbandstag wurde gestellt mit dem Ziel, eine Neuregelung auch ohne Befassung im TOA zur nächsten Saison in Geltung zu bringen. Das ist als sogenannter »satzungsdurchbrechender Hauptversammlungsbeschluss« mö