Beschaffungswesen
Anschaffungswesen
Liebe Schachfreunde,
neben einigen bereits betroffenen Vereinen mit Bestellungswünschen und Zuschüssen ist diese Information für alle Vereine des BSV von Bedeutung.
Dank dem Engagement von Thomas hat sich die Sachlage inzwischen einigermaßen geklärt, allerdings zum Negativen hin.
Zunächst zum Überblick: Bisher waren nur Vereine antragsberechtigt, wenn sie Einzelgeräte mit einem Einzelwert ab 2.500 Euro bestellten (für den Schachsport unerreichbar). Dachverbände waren laut Interpretation der Geschäftsstelle generell ausgeschlossen. Dies war mehrfach Anlass zur Kritik von Sportverbänden (nicht nur uns), die diesen Wert nie erreichen können und dies das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt. Hier war ich in meiner Funktion als Präsident des BSV gefordert, unsere Interessen gegenüber dem Sportbund durchzusetzen. Anlass für uns war die avisierte Bestellung von Digitalbrettern seitens d

