Kinder- und Jugendschutz, 2 neue Obleute gesucht
Kinder- und Jugendschutz-Ordnung –
das BSV-Präsidium sucht zwei neue Obleute
Im Jahr 2020 hat sich der Badische Schachverband eine »Kinder- und Jugendschutzordnung« gegeben. Wesentlicher Bestandteil ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) aller im Nachwuchsbereich tätigen Personen bei den dafür berufenen Obleuten. Sie prüfen im Vier-Augen-Prinzip das Dokument, ob darin relevante Eintragungen enthalten sind, die einem Einsatz in der Jugendarbeit entgegenstehen. Das Ergebnis dieser Überprüfung geht an den betreffenden Vereinsvorsitzenden und die Kinderschutzbeauftragte des BSV.
Manuela Mader und Rudi Eyer übernahmen mit dem Inkrafttreten der »Kinder- und Jugendschutzordnung« die Funktion der beiden Obleute und kümmerten sich seither mit sehr viel Einsatz und Engagement um diesen Aufgabenbereich.
Leider muss Manuela das Ehrenamt aus beruflichen Gründen abgeben. Als Ersatz

