Kinder- und Jugendschutzordnung
Stellungnahme des Präsidenten
zur Kinder- und Jugendschutzordnung
Einsatz von Personen im Kinder- und Jugendbereich ohne Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ab 01.08.2022 untersagt!
Liebe Schachfreunde im BSV.
Viele von Euch werden in den Medien die neuerlichen Vorgänge um sexuelle Diskriminierung bis hin zum Missbrauch im Bereich des Sports verfolgt haben. Die Liste betroffener Verbände wird immer länger und das erkennbare Leid betroffener Sportler/Sportlerinnen ebenso. Dies zeigt auf, wie wichtig der Kinder- und Jugendschutz im Verbandssport ist. Der BSV hat sich deshalb 2020/2021 eine inhaltlich vorbildliche Kinder- und Jugendschutzordnung gegeben. Diese entstand in einem engagierten Arbeitskreis mit Vertretern aus SJB, Bezirken, Vereinen und Präsidium. Sie wurde vom damaligen Verbandstag mit großer Mehrheit verabschiedet.
Die Ziele der KiJuSchO sind vielseitig: Opferschutz und Unschuldsvermutung mussten berücksichtigt werde

