Meldeschluss 30.6./1.7.2002
Angesichts noch ausstehender, nachzuholender BMM Runden – 2 an der Zahl – ist der Wechseltermin 1.Juli 2022 fast unbemerkt herangerückt. Abmeldungen zum 30.Juni und Anmeldungen für den 1.Juli sind als Voraussetzung erforderlich für überregionale Wettkämpfe: 1. und 2.Bundesliga, Oberligen sowie im Nachwuchsbereich im Falle späterer Qualifikationen für überregionale Wettkämpfe.
Des Weiteren ist zu beachten, dass bei Spielern, die in andere Landesverbände wechseln, diesen Stichtag meist einhalten müssen. Beispielsweise kann man im Landesverband Brandenburg nicht im Stamm für Mannschaftskämpfe aufgestellt werden, wenn die Abmeldung/Anmeldung nach dem 30.6./1.7. vorgenommen wurde.
Für unsere BMM können unverändert Ummeldungen bzw. Neuanmeldungen auch noch um Laufe des Monats Juli vorgenommen werden. Wie Tony >>> in seinem kürzlichen Artikel schrieb, ist der 1.August 2022 für die Mannschaftsmeldungen maßgebend.
Da wir noch 2 BMM-Nachholetermine haben, die nach dem 30.Juni liegen (3.Juli und 10.Juli), entsteht sicher hier und da die Frage, ob jetzt/kürzlich abgemeldete Spieler eingesetzt werden dürfen. Wie in der „ersten Coronasaison“ gelten auch hier lediglich die rechtzeitigen Anmeldungen der Spieler und Spielerinnen als entscheidend für die Spielberechtigung. Zum 30.6.22 abgemeldete Spieler können – aufgrund der urprünglichen Termine des 5. und 6.Spieltages – (analog zur BMM 2020/21/22) in den Nachholepartien für ihren alten Verein eingesetzt werden.

