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Corona-Verordnungen ab 03.04.2022 in BW

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Sportdirektor:
Änderungen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab Sonntag, den 03.04.2022

Sehr geehrte Schachfreunde,
bezüglich der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg stehen ab dem Wochenende maßgebliche Veränderungen an. Die Landesregierung hat angekündigt, nicht auf die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz zurückzugreifen.
Das bedeutet, dass von Sonntag, den 03. April an, in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden müssen und die Zugangsbeschränkungen (»3G«) entfallen. Die Landesregierung appelliert aber ausdrücklich auf die Freiwilligkeit, die bisher geltenden Regelungen, insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen, noch weiter beizubehalten.

Ich möchte diesen Appell ebenfalls aufgreifen und auch einige Zitate aus der persönlichen Erklärung von Uwe Pfenning (veröffentlicht am 22.11.2021 auf der BSV Homepage BSV (badischer-schachverband.de) auff

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