Sperrzuordnungen / Sanktionen
In Baden-Württemberg gilt aktuell die Warnstufe!
Sehr geehrte Schachfreunde,
Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind am 23. Februar 2022 in Kraft getreten.
Die Alarmstufe II ist entfallen, die Grenzwerte für die Basis-, Warn- und Alarmstufe wurden angepasst. Das Hygienekonzept des BSV wurde ebenfalls entsprechend überarbeitet.
Nachdem nun in der vergangenen Woche die Entscheidung gefallen ist, den Spielbetrieb im März wieder aufzunehmen, haben uns einige Fragen zu den Themen Sperrzuordnungen und Sanktionen erreicht. Daher erfolgt nun noch einmal eine Zusammenfassung der wesentlichen aktuellen Festlegungen hierzu:
Sperrzuordnungen:
● Die nach hinten verlegten Spieltage reihen sich chronologisch ein. Dies ist bereits im BSV-Ergebnisdie

