Befreiungsmöglichkeiten vom Unterricht vom 20.–22.12.2021
Das Bildungsministerium hat allen Eltern die Möglichkeit eröffnet, ihre Kinder für den o.g. Zeitraum vom Unterricht in Präsenz zu befreien.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst befreien lassen.
Der Wunsch nach Befreiung wird angezeigt durch eine kurze Mail an den jeweiligen Klassenlehrer/Stammkursleiter. Gründe müssen nicht genannt werden, alle Anträge werden genehmigt.
Bei bereits terminierten und angesagten Klausuren und Leistungserhebungen in Abschlussklassen (10,11,12) besteht Anwesenheitspflicht, die Befreiungsmöglichkeit gilt für diese Stunden nicht.
Für das häusliche Lernen ergeht schulintern folgende Regelung:
Die befreiten Schülerinnen und Schüler erhalten über die Thüringer Schulcloud Aufgaben für die Fächer, welche vom Klassenlehrer/Stammkursleiter und seinem Stellvertreter unterrichtet werden. Ausnahmen werden auf dem Vertretungsplan veröffentlicht.
Clemens Festag
Schulleiter
Landkreis Gotha in Warnstufe 3 ab 08.11.2021
Darauf müssen sich Schüler:innen und Eltern einstellen:
Gilt für alle Schüler Präsenzpflicht?
Ja. Nur in Einzelfällen können sie vom Schulbesuch befreit werden – beispielsweise wenn Kinder und Jugendliche Vorerkrankungen haben. Auch bei Vorerkrankungen in der Familie sind Härtefallentscheidungen möglich.
Gilt eine Testpflicht?
Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Schule zweimal pro Woche kostenfrei testen lassen. Wer den Test verweigert, darf zwar am Unterricht teilnehmen, aber den Eltern droht ein Bußgeld. Für Schülerinnen und Schüler, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Testpflicht in der Schule. Die „Hausinterne Mitteilung/Nachweis zu Testungen…“ vom Schuljahresbeginn mit Unterschrift von Klassenlehrer/Stammkursleiter muss der die Testung beaufsichtigenden Lehrkraft in diesem Falle vorgelegt werden. Auch die Vorlage eines von den berechtigten Stellen ausgestellten externen negativen Testergebnisses (max. 24 Stunden alt bei Schnelltest, 48 Stunden alt bei PCR-Test) ist möglich.
Die Einrichtung von gesonderten Lerngruppen nicht getesteter Schülerinnen und Schüler kann aus Personalgründen nicht erfolgen.
Müssen alle eine Maske tragen?
Ab Klasse fünf tragen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Schulhaus und auch wieder im Unterricht eine Maske. Ausgenommen ist der Sportunterricht.
Was passiert, wenn Schüler:innen positiv getestet werden?
Die Schüler:innen werden aus dem Unterricht genommen. Die Schule informiert die Eltern, welche ihre Kinder abholen und sich beim Gesundheitsamt melden. Das schulische Testergebnis bedarf noch einer Bestätigung durch einen PCR-Test.
Gibt es hier auch ein positives Ergebnis, legt das Gesundheitsamt Gotha die weiteren Schritte fest, ggf. entscheidet es auch, welche Mitschülerinnen/Mitschüler bzw. Lehrkräfte in Quarantäne gehen.
Hier gibt es das Formular für die Elternerklärung zu den Testungen:
(Erklärungen/Widersprüche vom Beginn des Schuljahres haben bis auf Widerruf weiter Bestand.)
Hier geht es zu den rechtlichen Grundlagen:
https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO.pdf
Wieder Warnstufe 2 ab Dienstag, 05.10.2021
Das Schulamt Westthüringen teilt mit, dass aufgrund der Überschreitung von zwei Frühwarnindikatoren am dritten Tag in Folge im Landkreis Gotha ab Dienstag, 05.10.2021, die Warnstufe 1 gilt und die Maßnahmen gemäß Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) und der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 30. September 2021 umgesetzt werden.
Dies bedeutet:
- Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht von SuS mit Risikomerkmalen
- Mund-Nasenbedeckung muss von SuS, Lehrkräften im Schulhaus getragen werden (nicht jedoch im Unterricht)
- Testangebot für SuS und Lehrkräfte 2x pro Woche, beginnend am 24.09.2021
- Eltern und Besucher tragen während ihres Aufenthalts im gesamten Schulgebäude die Mund-Nasenbedeckung, es gilt die 3‑G-Regel.
- Bitte auch das Hygienekonzept zum Sportfest beachten: Hygienekonzept Sportfest
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
Clemens Festag
Schulleiter
Ab Freitag, 01.10.2021, gilt wieder die Basisstufe (grün).
Dies bedeutet:
1. Maske muss nur noch im Schulhaus getragen werden, jedoch nicht im Unterricht.
2. Testungen entfallen für Schülerinnen und Schüler.
3. Für das Schulpersonal besteht 2x pro Woche ein Testangebot.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Clemens Festag
Schulleiter
Hinweis zu Elternabenden
Es gilt die 3‑G-Regel. Bitte halten Sie Ihren Nachweis über Impfung/Genesung/Test bereit. Unmittelbar vor dem Elternabend besteht in Einzelfällen die Möglichkeit zum Schnelltest in der Schule. In Anbetracht der Situation bitten wir darum, dass nur ein Elternteil an den Veranstaltungen teilnimmt!
Warnstufe 1 ab 23.09.2021
Das Schulamt Westthüringen teilt mit, dass aufgrund der Überschreitung von zwei Frühwarnindikatoren am dritten Tag in Folge im Landkreis Gotha ab Donnerstag, 23.09.2021, die Warnstufe 1 gilt und die Maßnahmen gemäß Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) und der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 3. September 2021 umgesetzt werden müssen.
Dies bedeutet:
- Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht von SuS mit Risikomerkmalen
- Mund-Nasenbedeckung muss von SuS, Lehrkräften im Schulhaus getragen werden (nicht jedoch im Unterricht)
- Testangebot für SuS und Lehrkräfte 2x pro Woche, beginnend am 24.09.2021
- Eltern und Besucher tragen während ihres Aufenthalts im gesamten Schulgebäude die Mund-Nasenbedeckung, es gilt die 3‑G-Regel.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
Clemens Festag
Schulleiter
Ab Dienstag, 21.09.2021, gilt die Basisstufe (grün).
Dies bedeutet:
1. Maske muss nur noch im Schulhaus getragen werden, jedoch nicht mehr im Unterricht.
2. Testungen entfallen für Schülerinnen und Schüler.
3. Für das Schulpersonal besteht 2x pro Woche ein Testangebot.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Ich hoffe, dass dem Landkreis Gotha die Ausrufung einer Warnstufe (vgl. Info des Bildungsministeriums) erspart bleibt.
Clemens Festag
Schulleiter
Darauf müssen sich Schüler und Eltern zu Schuljahresbeginn einstellen (Auszug aus TA 02.09.2021)
Gilt für alle Schüler Präsenzpflicht?
Im Prinzip schon. Nur in Einzelfällen können sie vom Schulbesuch befreit werden – beispielsweise wenn Kinder und
Jugendliche Vorerkrankungen haben. Auch bei Vorerkrankungen in der Familie sind Härtefallentscheidungen möglich.
In den ersten 14 Schultagen gilt eine Testpflicht. Für wen?
Für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Schüler können sich in der Schule testen lassen. Wer den Test
verweigert, darf zwar am Unterricht teilnehmen, aber den Eltern droht ein Bußgeld zwischen 60 und 250 Euro.
Müssen Eltern, die das Testen ihrer Kinder mehrfach verweigern, auch mit mehreren Bußgeldern rechnen?
Bildungsminister Helmut Holter zufolge ja. Deshalb gebe es auch die Spannbreite bei der Höhe der Bußgelder. Wer nach
einmaliger Weigerung und der Androhung eines Bußgelds sein Kind testen lasse, bei dem sei die erwünschte Wirkung
erzielt worden. Wer sich aber wiederholt weigere, müsse auch mit einem höheren Bußgeld rechnen.
Ungetestete Schüler sollen möglichst in separaten Lerngruppen unterrichtet und nicht nach Hause geschickt
werden. Was aber, wenn den Schulen dafür Räume und Personal fehlen?
Diese Schüler sollen „in die Klasse integriert werden und einen gesonderten Platz einnehmen“, so der Minister. Allerdings
müsse sich das auch organisieren lassen. Zudem müssten diese Schüler eine Maske tragen.
Müssen alle eine Maske tragen?
Ab Klasse fünf tragen alle in den ersten 14 Tagen im Unterricht eine Maske. Anschließend sind Lockerungen möglich.
Wie geht es nach den ersten beiden Wochen weiter?
Dann soll ein Testsystem greifen, das sich an Warnstufen orientiert. In der Basisstufe soll es an den Schulen gar keine Tests
mehr geben. Ab der Warnstufe eins (Sieben-Tage-Inzidenz über 35 sowie höhere Krankenhausbelegung oder gestiegene
Intensivbettenauslastung) soll es zwei Mal wöchentlich ein Testangebot für die Schüler geben.
Und bei Warnstufe zwei?
Auch dann gibt es das Testangebot. Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, sollen wieder in separaten Lerngruppen
unterrichtet werden. Das soll nach Angaben Holters noch bis zu den Herbstferien gelten.
Was passiert, wenn Schüler positiv getestet werden?
Dann muss das örtliche Gesundheitsamt festlegen, wer in Quarantäne geht. Der Bildungsminister ist der Auffassung, dass
nicht die ganze Klasse in Quarantäne gehen muss, sondern nur diejenigen, die sich im unmittelbaren Umfeld des Schülers
befinden.
Elternbrief des Ministers:
https://www.arnoldi-gym.de/wp-content/uploads/2021/09/C-2021-09-02_Elternbrief-Schuljahr-2021-22-Bildungsminister-Helmut-Holter.pdf
Formulare:
Hier gibt es das Formular für die Elternerklärung zu den Testungen
https://www.arnoldi-gym.de/wp-content/uploads/2021/09/C-2021-09-02_Formular_verbindliches-Testregime_SuS.pdf Hier gibt es das Formular „Bescheinigung negatives Testergebnis“
Hier geht es zur Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
https://bildung.thueringen.de/aktuell/schuljahr-2021-22-soll-praesenzschuljahr-werden-1506-neue-lehrkraefte-eingestellt

