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Achtung Alarmstufe II – jetzt verschärfte Regeln – nur noch 2G+

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Bei Alarmstufe II gilt ab 04.12.2021 für SpielerInnen sowie für Zuschauer oder z.B. Eltern, die ihre Kinder begleiten 2G+.

Die aktuellen Vorgaben vom SVW:

Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle – also keine Selbsttests – oder PCR-Test vorlegen können.

Ausnahmen von 2G+:

  • Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).

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