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Wieder Warnstufe 1 ab Dienstag, 05.10.2021

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Das Schulamt Westthüringen teilt mit, dass aufgrund der Überschreitung von zwei Frühwarnindikatoren am dritten Tag in Folge im Landkreis Gotha ab Dienstag, 05.10.2021, die Warnstufe 1 gilt und die Maßnahmen gemäß Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) und der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 30. September 2021 umgesetzt werden.

Dies bedeutet:

  1. Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht von SuS mit Risikomerkmalen
  2. Mund-Nasenbedeckung muss von SuS, Lehrkräften im Schulhaus getragen werden (nicht jedoch im Unterricht)
  3. Testangebot für SuS und Lehrkräfte 2x pro Woche, beginnend am 24.09.2021
  4. Eltern und Besucher tragen während ihres Aufenthalts im gesamten Schulgebäude die Mund-Nasenbedeckung, es gilt die 3‑G-Regel.
  5. Bitte auch das Hygienekonzept zum Sportfest beachten: Hygienekonzept Sportfest

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.

Clemens Festag
Schulleiter

 


Ab Freitag, 01.10.2021, gilt wieder die Basisstufe (grün).

Dies bedeutet:

1. Maske muss nur noch im Schulhaus getragen werden, jedoch nicht im Unterricht.

2. Testungen entfallen für Schülerinnen und Schüler.

3. Für das Schulpersonal besteht 2x pro Woche ein Testangebot.

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Clemens Festag
Schulleiter

 


Hinweis zu Elternabenden

Es gilt die 3‑G-Regel. Bitte halten Sie Ihren Nachweis über Impfung/Genesung/Test bereit. Unmittelbar vor dem Elternabend besteht in Einzelfällen die Möglichkeit zum Schnelltest in der Schule. In Anbetracht der Situation bitten wir darum, dass nur ein Elternteil an den Veranstaltungen teilnimmt!

Warnstufe 1 ab 23.09.2021

Das Schulamt Westthüringen teilt mit, dass aufgrund der Überschreitung von zwei Frühwarnindikatoren am dritten Tag in Folge im Landkreis Gotha ab Donnerstag, 23.09.2021, die Warnstufe 1 gilt und die Maßnahmen gemäß Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) und der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 3. September 2021 umgesetzt werden müssen.

Dies bedeutet:

  1. Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht von SuS mit Risikomerkmalen
  2. Mund-Nasenbedeckung muss von SuS, Lehrkräften im Schulhaus getragen werden (nicht jedoch im Unterricht)
  3. Testangebot für SuS und Lehrkräfte 2x pro Woche, beginnend am 24.09.2021
  4. Eltern und Besucher tragen während ihres Aufenthalts im gesamten Schulgebäude die Mund-Nasenbedeckung, es gilt die 3‑G-Regel.

 

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.

Clemens Festag
Schulleiter

 


 

Ab Dienstag, 21.09.2021, gilt die Basisstufe (grün).

Dies bedeutet:

1. Maske muss nur noch im Schulhaus getragen werden, jedoch nicht mehr im Unterricht.

2. Testungen entfallen für Schülerinnen und Schüler.

3. Für das Schulpersonal besteht 2x pro Woche ein Testangebot.

 

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Ich hoffe, dass dem Landkreis Gotha die Ausrufung einer Warnstufe (vgl. Info des Bildungsministeriums) erspart bleibt.

 

Clemens Festag
Schulleiter


 

Darauf müssen sich Schüler und Eltern zu Schuljahresbeginn einstellen (Auszug aus TA 02.09.2021)


Gilt für alle Schüler Präsenzpflicht?
Im Prinzip schon. Nur in Einzelfällen können sie vom Schulbesuch befreit werden beispielsweise wenn Kinder und
Jugendliche Vorerkrankungen haben. Auch bei Vorerkrankungen in der Familie sind Härtefallentscheidungen möglich.

In den ersten 14 Schultagen gilt eine Testpflicht. Für wen?
Für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Schüler können sich in der Schule testen lassen. Wer den Test
verweigert, darf zwar am Unterricht teilnehmen, aber den Eltern droht ein Bußgeld zwischen 60 und 250 Euro.

Müssen Eltern, die das Testen ihrer Kinder mehrfach verweigern, auch mit mehreren Bußgeldern rechnen?
Bildungsminister Helmut Holter zufolge ja. Deshalb gebe es auch die Spannbreite bei der Höhe der Bußgelder. Wer nach
einmaliger Weigerung und der Androhung eines Bußgelds sein Kind testen lasse, bei dem sei die erwünschte Wirkung
erzielt worden. Wer sich aber wiederholt weigere, müsse auch mit einem höheren Bußgeld rechnen.

Ungetestete Schüler sollen möglichst in separaten Lerngruppen unterrichtet und nicht nach Hause geschickt
werden. Was aber, wenn den Schulen dafür Räume und Personal fehlen?

Diese Schüler sollen „in die Klasse integriert werden und einen gesonderten Platz einnehmen“, so der Minister. Allerdings
müsse sich das auch organisieren lassen. Zudem müssten diese Schüler eine Maske tragen.

Müssen alle eine Maske tragen?
Ab Klasse fünf tragen alle in den ersten 14 Tagen im Unterricht eine Maske. Anschließend sind Lockerungen möglich.

Wie geht es nach den ersten beiden Wochen weiter?
Dann soll ein Testsystem greifen, das sich an Warnstufen orientiert. In der Basisstufe soll es an den Schulen gar keine Tests
mehr geben. Ab der Warnstufe eins (Sieben-Tage-Inzidenz über 35 sowie höhere Krankenhausbelegung oder gestiegene
Intensivbettenauslastung) soll es zwei Mal wöchentlich ein Testangebot für die Schüler geben.

Und bei Warnstufe zwei?
Auch dann gibt es das Testangebot. Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, sollen wieder in separaten Lerngruppen
unterrichtet werden. Das soll nach Angaben Holters noch bis zu den Herbstferien gelten.

Was passiert, wenn Schüler positiv getestet werden?
Dann muss das örtliche Gesundheitsamt festlegen, wer in Quarantäne geht. Der Bildungsminister ist der Auffassung, dass
nicht die ganze Klasse in Quarantäne gehen muss, sondern nur diejenigen, die sich im unmittelbaren Umfeld des Schülers
befinden.

Elternbrief des Ministers:
https://www.arnoldi-gym.de/wp-content/uploads/2021/09/C-2021-09-02_Elternbrief-Schuljahr-2021-22-Bildungsminister-Helmut-Holter.pdf

Formulare:

Hier gibt es das Formular für die Elternerklärung zu den Testungen
https://www.arnoldi-gym.de/wp-content/uploads/2021/09/C-2021-09-02_Formular_verbindliches-Testregime_SuS.pdf
Hier gibt es das Formular „Bescheinigung negatives Testergebnis“

https://www.arnoldi-gym.de/wp-content/uploads/2021/09/C-Bescheinigung-Test.pdf

Hier geht es zur Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
https://bildung.thueringen.de/aktuell/schuljahr-2021-22-soll-praesenzschuljahr-werden-1506-neue-lehrkraefte-eingestellt

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