Schach
News melden
Nachrichten

Phase GRÜN (unter 35) ab kommender Woche

0 6

–> Hier geht es zu den aktuellen Inzidenzzahlen für Gotha

 


 

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,

ab 21.Juni 2021 (bei uns Hauptprüfungstag) können die Schulen im Landkreis Gotha in die Phase Grün (unter 35) übergehen. Darüber bin ich sehr froh.

Dies bedeutet im Detail:

  1. Die Testpflicht bleibt auch in dieser Phase (bis auf Widerruf) für SuS/LuL bestehen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene (Nachweis ist vorzulegen).
  2. Mund-Nasen-Bedeckung muss nur noch im Schulgebäude (Flure, Cafeteria, …) und im Schülertransport (öffentl. Verkehrsmittel) getragen  werden, NICHT mehr im Unterricht 5–12 (also am 21.06.2021 auch schon nicht mehr im Prüfungsvorbereitungsraum). Gilt auch für LuL. Freiwillig ist o.k.
  3. Es gelten keine Zutrittsverbote für einrichtungsfremde Personen mehr.
  4. Alle Maßnahmen zum Lernen am anderen Ort sind uneingeschränkt möglich.
  5. Befreiungen vom Unterricht sind bei einer Unterschreitung einer Inzidenz von 35 nicht mehr generell möglich. Befreiungen sind weiter möglich für SuS mit Risikomerkmalen, SuS mit Angehörigen, welche Risikomerkmale haben, und Testverweigerer.

Für die Klassen 5–11 gelten die Regelungen ab 22.Juni 2021.

Es gelten die entsprechenden Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021–04-16_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.pdf) sowie die aktuelle Allgemeinverfügung des TMBJS (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021–05-28_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe.pdf).

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Festag
Schulleiter

 


 

Phase GRÜN für den Landkreis Gotha, Regeln ab 16.6.21

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

es ist soweit: Ab Mittwoch, 16.06.2021, gilt Phase Grün. Endlich!

Wir freuen uns, alle Arnoldianer wieder im Präsenzunterricht bei uns begrüßen zu können.

Bitte beachten:

Alle Maßnahmen zum Lernen am anderen Ort sind uneingeschränkt möglich. Zudem gelten keine Zutrittsverbote für einrichtungsfremde Personen mehr. Damit sind Elternabende wieder möglich. Auch die Absolvierung von Schülerpraktika ist wieder gestattet.

Im Schulgebäude gilt noch generell die Pflicht zum Tragen einer MNB (Maske), im Unterricht jedoch nur noch für SuS ab der Klassenstufe 7 sowie für das gesamte pädagogische und sonstige Personal.

Befreiungsmöglichkeiten vom Präsenzunterricht gibt es für SuS mit Risikomerkmalen sowie SuS, die mit Personen mit Risikomerkmalen im gleichen Haushalt leben. Die Schulleitung entscheidet.

Es gibt keine Einschränkungen für den Musik- und Sportunterricht.

Ab dem 16.06.2021 darf mithin wie vor der Pandemie gewohnt Unterricht durchgeführt werden. Die einzigen Einschränkungen zum Regelbetrieb ergeben sich aus der Test- und Maskenpflicht (Selbsttest: 2x pro Woche).

Ich hoffe, dass mit dem weiteren Sinken der Inzidenz schon bald weitere Erleichterungen greifen können.

Clemens Festag
Schulleiter

 


 

Perspektive für den Regelunterricht ab Mitte Juni

Verehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute, am Donnerstag, 10.06.2021, liegt die Inzidenz im Landkreis Gotha zum zweiten Mal in Folge unter 50. Wenn dieser positive Trend in den nächsten Tagen so anhält, dann dürfen wir ab Mittwoch, 16.06.2021, wieder zum Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz zurückkehren.
Das würde uns alle natürlich sehr freuen.

In allen Klassenstufen fände dann der Unterricht nach Plan in voller Klassenstärke statt.

Folgende Regelungen gelten dann: (Stand: 10.06.2021)

  1. Testpflicht mit Betretungsverbot für Ungetestete
    Weitere Infos finden Sie hier.
  2. Maskenpflicht für Klassenstufen 7–12 im Unterricht, für 5–12 im Schulgebäude (außerhalb der Klassenräume) und beim Schülertransport
    Erst ab einer Inzidenz von 35 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht auch für die Klassenstufen 7–12. Für das Schulgebäude und die Schülerbeförderung bleibt sie auch dann weiter bestehen.
    Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 35 sind auch wieder Tagesexkursionen und Wandertage mit Indooraktivitäten möglich.

Weitere Informationen folgen an dieser Stelle und auf den aktuellen Vertretungsplänen (bitte täglich lesen).

Hauptprüfungstage für die mündlichen Abiturprüfungen sind:
Freitag, 18.06.21 und
Montag, 21.06.2021

An diesen Tagen findet für die Klassenstufen 5–11 kein Unterricht statt.
Ausnahme: Mathekurse eA, Klasse 11 – Kursarbeit am 21.06.2021 in der 3. und 4. Stunde

Ich drücke die Daumen, dass wir kommende Woche zu etwas mehr Normalität zurückkehren können.

Clemens Festag
Schulleiter

 


Änderungen in der Planung für Freitag, 04.06.2021!

Verehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der heutige Tag hat gezeigt, dass die räumlichen und personellen Belastungen durch schriftliches Abitur unter Pandemiebedingungen und gleichzeitigen Wiedereinstieg der Klassenstufen 5–9 das System an den Rand des Leistbaren bringt. Die Situation wird sich am Freitag durch die Teilnahme der externen Abiturienten noch verschärfen.

Deshalb werden wir die Planung für den kommenden Freitag, 4.6.2021, ändern:

Die Klassenstufen 5–8 der B‑Woche bleiben an diesem Tag im häuslichen Lernen und werden mit VK bzw. Aufgaben versorgt.

An der Planung für den morgigen Donnerstag ändert sich hingegen nichts und auch für den kommenden Montag ist mit überwiegend planmäßigem Unterricht in der A‑Woche zu rechnen.

Ich bitte um Verständnis.

Clemens Festag
Schulleiter

 


Stand: 31.05.2021

 

Schulöffnung ab 01.06.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,

der Inzidenzwert im Landkreis Gotha liegt erfreulicherweise auch weiterhin stabil unter 165 (sogar mit einer Bewegung in Richtung 50 kann man mittelfristig rechnen!).

Die Voraussetzung dafür, dass auch Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 ab Dienstag, 01.06.2021, wieder am Präsenzunterricht im Wechselmodell teilnehmen können, ist also gegeben. Darüber freuen wir uns sehr.

Folgender Ablauf ist geplant:

Organisatorisches für die Zeit ab 01.06.2021

  • Dienstag, 01.06.2021
  • 5 – 9 A‑Woche (Unterrichtsstunden beim Klassenlehrer + COVID-Selbsttest, anschließend Unterricht nach Sonderplan)
  • 10 – 11 B‑Woche
  • Mittwoch, 02.06.2021
  • Abitur Naturwissenschaften (Bio, Ch, Ph)
  • 5 – 9 A‑Woche (mindestens 4 Unterrichtsstunden)
  • 10 – 11 B‑Woche
  • Donnerstag, 03.06.2021
  • 5 – 9 B‑Woche (Unterrichtsstunden beim Klassenlehrer + COVID-Selbsttest, anschließend Unterricht nach Sonderplan)
  • 10 – 11 B‑Woche
  • Freitag, 04.06.2021
  • Abitur Gesellschaftswissenschaften (Ge, Geo, WR) + Externes Abitur
  • Klasse 5 – 8 häusliches Lernen
  • Klasse 9 B‑Woche (mindestens 4 Unterrichtsstunden)
  • 10 – 11 B‑Woche

Details sind dem jeweiligen Vertretungsplan für den Folgetag zu entnehmen.

Wegen der geltenden Hygienebestimmungen, den Covid-Testungen, der Vielzahl der Prüflinge und den noch zusätzlich zu betreuenden externen Prüflingen ist der Personalaufwand bei den schriftlichen Abiturprüfungen am 2. und 4. Juni 2021 sehr hoch. Das Bildungsministerium räumt deshalb den Gymnasien die Möglichkeit ein, den Unterrichtsbetrieb in Präsenz für die Klassenstufen 5–11 an diesen Tagen abzusagen. Dies möchten wir bewusst nicht tun. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass an diesen Tagen das Unterrichtsangebot möglicherweise nur zeitlich eingeschränkt bzw. mit gehäuften Vertretungsstunden bestehen wird.

Weitere Informationen finden Sie/findet Ihr in meinem Elternbrief.

Das Bildungsministerium hat die Infektionsschutzregeln für das Schulwesen für Juni 2021 in einer Übersicht dargestellt.

Weitere Hygienebestimmungen sind hier zu finden.

Nachfolgende Unterrichtswochen (falls Wechselunterricht):

  • 07.06.2021 – 11.06.2021              Kl. 5 – 11  A-Woche
  • 14.06.2021 – 18.06.2021              Kl. 5 – 11  B-Woche
  • 21.06.2021 – 25.06.2021              Kl. 5 – 11  A-Woche
  • 28.06.2021 – 02.07.2021              Kl. 5 – 11  B-Woche
  • 05.07.2021 – 09.07.2021              Kl. 5 – 11  A-Woche
  • 12.07.2021 – 16.07.2021              Kl. 5 – 11  B-Woche
  • 19.07.2021 – 20.07.2021              Kl. 5 – 11  A-Woche
  • 21.07.2021 – 22.07.2021              Kl. 5 – 11  B-Woche

Präsenzunterricht für die Klassen 5 – 11 in voller Stärke kann erfolgen ab einer Inzidenz von unter 50.

Wir freuen uns auf Euch!

Clemens Festag
Schulleiter

 

 


Stand 26.05.2021:

Der Inzidenzwert für den Landkreis Gotha ist in den vergangenen 3 Tagen unter den Wert von 165 gesunken. Wenn dieser Abwärtstrend auch in den kommenden Tagen anhält, dann dürften die Schulen im Landkreis aller Voraussicht nach in der kommenden Woche wieder für den Wechselunterricht öffnen. Diese Hoffnung haben wir an der Arnoldischule, denn wir freuen uns schon sehr, auch unsere Klassenstufen 5–9 hoffentlich bald wieder in Präsenz unterrichten zu können.

Nähere Informationen folgen an dieser Stelle, sobald ein Öffnungstermin absehbar ist.

Clemens Festag, Schulleiter

 

 


Bundes-Notbremse tritt ab 26.04.2021 in Kraft

Unterricht ab 26.04.2021

Bundes-Notbremse tritt in Kraft: Schul- und Kindergartenschließungen in weiten Teilen Thüringens

22.04.2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Regelung tritt unverzüglich in Kraft und wird damit ab Montag, 26. April 2021, direkte Auswirkungen auf den Schul- und Kindergartenbetrieb in vielen Kreisen Thüringens haben. Familien mit Schul- und Kindergartenkindern sollten sich unbedingt bei ihrer Einrichtung sowie fortlaufend auf den Internetseiten des Bildungsministeriums informieren. Das Bildungsministerium wird ab Freitag, 23. April 2021, auf seiner Internetseite ausweisen, welche Kreise von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sind und inwiefern.

Die Auswirkungen der Gesetzesänderung im Einzelnen:

  • Wechselunterricht: Wird der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, findet ab dem übernächsten Tag an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Wechselunterricht, auch in der Primarstufe, statt.
  • Schließung: Bei entsprechender Überschreitung des Schwellenwertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Kindergärten und Schulen ab dem übernächsten Tag schließen. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen, diese können weiter im Wechselunterricht beschult werden.
  • Abschlussklassen sind … sowie die Klassen in der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (d.h. 10,11,12 am Gymnasium, Anmerkung der Schulleitung). ….
  • Testpflicht: Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS-CoV‑2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung. Leistungsnachweise sind unabhängig davon zu erbringen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz entfaltet damit unmittelbar Geltung im gesamten Bundesgebiet und ist anzuwenden. Zusätzlich sollen die aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnungen, insbesondere die ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, im Nachgang an die neue bundesrechtliche Lage angepasst werden.

Weitere Hinweise:

Die Zählung der Tage, an denen die jeweiligen Inzidenzwerte überschritten sein müssen, damit sich das Gesetz auswirkt, erfolgt rückwirkend ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Die Regelungen zur Notbetreuung laut ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (§§ 20, 43):

Zugang zur Notbetreuung haben stets Kinder,

  • deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes geboten erscheint,
  • deren Betreuung aufgrund eines besonderen Förderbedarfs nach § 8 ThürKigaG/eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich ist oder
  • soweit ein Personensorgeberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege tätig ist und keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann.

Zugang zur Notbetreuung wird zudem angeboten, wenn ein Personensorgeberechtigter

  • aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung der Tätigkeit in Heimarbeit unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert ist,
  • keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann und
  • dieser Personensorgeberechtigte
    a) zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr oder ‑bewältigung oder in Bereichen von erheblichem öffentlichen Interesse gehört, insbesondere in den Bereichen

     

    • Bildung und Erziehung,
    • Kinder- und Jugendhilfe,
    • Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der rechtlichen Betreuung,
    • Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit,
    • Informationstechnik und Telekommunikation,
    • Medien,
    • Transport und Verkehr,
    • Banken und Finanzwesen,
    • Ernährung und Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs,
  1. b) infolge einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit von einer Kündigung oder einem unzumutbaren Verdienstausfall bedroht wäre oderc) als Schüler, Auszubildender oder Studierender notwendige Prüfungen und Praktika abzulegen oder prüfungsvorbereitend am Präsenzunterricht teilzunehmen hat.

Wichtig auch weiterhin:

Maske, Abstand, Lüften, Handhygiene, Selbsttests (verpflichtend – siehe oben!).

Alle Informationen zu den Selbsttest erscheinen wieder auf dem Vertretungsplan.

Notbetreuung ist nur möglich in Klassenstufen 5 und 6, individuelle telefonische Anmeldung ist nötig.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist möglich, dazu heißt es in der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Schulen vom 09.04.2021:

…“7.4. Schüler können auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn die Eltern oder volljährigen Schüler nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen abgesichert werden kann; § 37 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO. Als nachvollziehbarer Grund gilt insbesondere die Vermeidung von Infektionsrisiken, solange im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der die Schule gelegen ist, die 7‑Tages-Inzidenz an mindestens einem der vorangegangenen sieben Tagen über dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern lag. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt…“.

Der Antrag ist beim Klassenleiter/Stammkursleiter zu stellen.

 


 

Unterricht ab 19.04.2021

 

Die vom Landrat in Aussicht gestellte Allgemeinverfügung, welche ab 16.04.2021 die Öffnung der Schulen für alle Klassenstufen vorgesehen hatte, fand nach langem Hin und Her letztendlich nicht die Zustimmung des Bildungsministeriums. Dies betraf die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, welche nach Ansicht des Ministeriums nicht durchgesetzt werden soll. Zudem ist eine Lieferung von Selbsttests nicht in ausreichendem Maße erfolgt, um eine zweimalige Testung pro Woche abzusichern.

Aus diesen beiden Gründen wurde entschieden, dass eine Schulöffnung in der gegenwärtigen Situation nicht erfolgen kann.

Die bis zum 16.04.2021 geltende Allgemeinverfügung wird also fortgeschrieben bis 30.04.2021.

Abschlussklassen (10, 11, 12) können in der bekannten Weise weiter beschult werden. Die Organisation des Unterrichts für die Klassen 10 wird schulintern verändert. Informationen dazu gibt es auf dem Vertretungsplan.

 

Wichtig auch weiterhin:

Maske, Abstand, Lüften, Handhygiene, Selbsttests (bleiben freiwillig).

Sollte die Bereitschaft zur Durchführung von Selbsttests zu gering sein, kann die Möglichkeit für Präsenzunterricht für die Klassenstufen 10–12 auf Weisung des Bildungsministeriums eingeschränkt werden.

Alle Informationen zu den Selbsttest erscheinen wieder auf dem Vertretungsplan.

Notbetreuung ist nur möglich in Klassenstufen 5 und 6, individuelle telefonische Anmeldung ist nötig.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist möglich, dazu heißt es in der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Schulen vom 09.04.2021:

…“7.4. Schüler können auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn die Eltern oder volljährigen Schüler nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen abgesichert werden kann; § 37 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO. Als nachvollziehbarer Grund gilt insbesondere die Vermeidung von Infektionsrisiken, solange im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der die Schule gelegen ist, die 7‑Tages-Inzidenz an mindestens einem der vorangegangenen sieben Tagen über dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern lag. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt…“.

Der Antrag ist beim Klassenleiter/Stammkursleiter zu stellen.

 

 


 

Landrat verlängert teilweise Schulschließung bis 16.4.2021 (Informationsstand: 08.04.21, 11:30 Uhr)

Abschlussklassen dürfen weiter beschult werden. Dazu zählen die Klassen 11 (A- und B‑Woche) ‚12 und 10. Hier wird aber lediglich Präsenzunterricht stattfinden in Deutsch und den Naturwissenschaften (BLF-Prüfungsfächer). Details sind dem Vertretungsplan zu entnehmen.

Präsenzunterricht/häusliches Lernen 12.–16.04.2021:

Klassenstufe Präsenzunterricht/häusliches Lernen  Organisation
5 und 6 häusliches Lernen Notbetreuung möglich (B‑Woche) individuelle telefonische Anmeldung nötig
7–9 Häusliches Lernen —————
10 Präsenzunterricht/ Häusliches Lernen

Präsenzunterricht in Deutsch und Naturwissenschaften laut Vertretungsplan in geteilten Gruppen (Mindestabstand, Maske)

Restliche Fächer: häusliches Lernen

11 Präsenzunterricht/häusliches Lernen

A- und B‑Woche

(Mindestabstand, Maske)

 

Die bisherigen schulorganisatorischen Regelungen für die Klassenstufe 12 werden beibehalten (Mindestabstand/Maske).

Link zu Pressemitteilung Landrat vom  08.04.2021

Die Essenversorgung durch Schmähling Catering bleibt weiterhin möglich.

Bleibt/bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Clemens Festag
Schulleiter

 


Landrat entscheidet über teilweise Schulschließung ab 22.3.2021 (Informationsstand: 19.3.21, 9:00 Uhr)

 

Betroffen von der Aussetzung des Präsenzunterrichts in der Woche vom 22. ‑26. März 2021 sind an der Arnoldischule die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 aus der B‑Woche.

Abschlussklassen dürfen weiter beschult werden. Dazu zählen neben den Klassen 11 (A und B‑Woche) und 12 nun auch die Klassen 10. Hier wird aber lediglich Präsenzunterricht stattfinden in Deutsch und den Naturwissenschaften. Details sind dem Vertretungsplan zu entnehmen.

Präsenzunterricht/häusliches Lernen ab 22.3.2021

 

Klassenstufe Präsenzunterricht/häusliches Lernen  Organisation
5 und 6 häusliches Lernen

 

Notbetreuung möglich (B‑Woche) individuelle telefonische Anmeldung nötig

7–9 Häusliches Lernen —————
10 Präsenzunterricht/ Häusliches Lernen

Präsenzunterricht in Deutsch und Naturwissenschaften laut Vertretungsplan in geteilten Gruppen (Mindestabstand, Maske)

Restliche Fächer: häusliches Lernen

11 Präsenzunterricht/häusliches Lernen

A und B –Woche

(Mindestabstand, Maske)

 

Die bisherigen schulorganisatorischen Regelungen für die Klassenstufe 12 werden beibehalten (Mindestabstand/Maske).

Link zu Pressemitteilung Landrat v. 18.3.2021

Die Essenversorgung durch Schmähling Catering bleibt weiterhin möglich.

Bleibt/bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Clemens Festag
Schulleiter

 


Notbetreuung wird ab dem 01.03.2021 nicht mehr angeboten!

 

Die bisherigen Regelungen für die Klassenstufe 12 werden beibehalten (Mindestabstand/Maske).

Präsenzunterricht/häusliches Lernen

Klassenstufe Präsenzunterricht/häusliches Lernen  Organisation
5 und 6 Präsenzunterricht/häusliches Lernen

A und B –Woche

(Mindestabstand, Maske)

7–9 Häusliches Lernen Ab Inzidenz unter 100 über 7 Tage im Landkreis – Wechsel in A und B – Woche, Information folgt dann zeitnah (Abstand, Maske)
10 Häusliches Lernen

Ab Inzidenz unter 100 über 7 Tage im Landkreis – Wechsel in A und B – Woche, Information folgt dann zeitnah,

Leistungserhebungen in der Schule ab 1.3.21 möglich, (Mindestabstand, Maske)

11 Präsenzunterricht/häusliches Lernen

A und B –Woche

(Mindestabstand, Maske)

 

Wir beginnen in der kommenden Woche mit der A‑Woche.

Die aktuelle Verordnung des Ministeriums gilt bis 15.03.2021.

SuS ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und die Lehrkräfte der Schulen sind verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen. Diese Verpflichtung gilt für Schüler ab der Klassenstufe 7 und für die Lehrkräfte aller staatlichen Schulen in jeder Klassenstufe auch während des Unterrichts. Für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 reicht die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung aus und eine Verwendung während des Unterrichts ist nicht zwingend erforderlich (aber, wo möglich, ratsam).
In regelmäßigen Abständen ist eine Pause vom Tragen der Gesichtsmaske beziehungsweise Mund-Nasen-Bedeckung sicherzustellen, die im Freien oder während der Lüftungspause erfolgen soll. Lüften- wie gehabt! Bei der Essenseinnahme entfällt die Verpflichtung zum Maskentragen, wobei die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m sicherzustellen ist.
(Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen. Qualifizierte Gesichtsmasken sind medizinische Gesichtsmasken oder Schutzmasken ohne Ausatemventil mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2. Zulässige qualifizierte Gesichtsmasken werden auf der Internetseite des für Gesundheit zuständigen Ministeriums veröffentlicht.)

SuS der Klassenstufe 11 und 12 können sich freiwillig testen lassen. (PoC-Antigenschnelltest)
Die nächste Testung an der Arnoldischule findet am 01. März 2021, um 13:30 Uhr statt. Informationen folgen auf dem Vertretungsplan für Freitag und Montag.


 

Arnoldischule öffnet ab 1. März auch wieder für Klassen 5 und 6

Plan des Bildungsministeriums über weitere Öffnungen ab 1. März 2021:

https://bildung.thueringen.de/aktuell

Feste Gruppen in Klassen 5 und 6 werden wir an der Arnoldischule – da wir nun die Wahl haben – nicht einrichten, sondern den Unterricht in A‑und B‑Wochen organisieren. Genauere Informationen folgen.

Auf der Seite des Ministeriums gibt es auch erste Informationen zu Abschlussprüfungen, Leistungsfeststellungen, … .


Leistungseinschätzung im Distanzunterricht – Schreiben vom 17.02.2021


Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und internationalen Schülerbegegnungen

“Mehrtägige Klassen- und Studienfahrten sowie Schülerbegegnungen im
Rahmen internationaler Schul- und Projektpartnerschaften (ln- und Ausland)
sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 pandemiebedingt umgehend
abzusagen. Andere Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (z.B. Wandertage)
sind von der Absage nicht betroffen.”

Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer nehmen die kostenfreie Stornierung zeitnah vor.

 


 

Informationen aus dem Schreiben des Ministers vom 25.01.21 (Maskenpflicht auch im Unterricht)

Auszug aus dem Schreiben des Ministers vom 25.01.2021

 


 

Antigen-Test für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 12 (Stand: 18.01.2021)

 

Anschreiben

Einwilligungserklärung zur Teilnahme

Merkblatt Datenschutz

 

Anmerkung des Schulleiters:

In einem Zeitungsinterview, welches am 16.1.2021 erschien, sagte Thüringens Ministerpräsident Ramelow:

“Wir haben (die Schulen) ja im Moment schon fast gegen Null gefahren und erleben gerade die nächste Unvernunft. Obwohl wir die Testung für Abschlussklassen dringend anempfohlen haben, haben einzelne Schulleiter für sich entschieden, ohne Tests Präsenzunterricht zuzulassen.”

Diese Aussage ist sachlich falsch.

Erst am 15.01.2021, um 21:00 Uhr, hat das Bildungsministerium konkrete Informationen zu Testungen für Schülerinnen und Schüler auf dem Mitteilungsmodul bereitgestellt.

Bis dahin galten folgende Anweisungen:

Schreiben Bildungsministerium vom 7.1.2021:

„Den Schülerinnen und Schülern, die am Präsenzunterricht im Januar 2021 teilnehmen, sollen Testkapazitäten (Corona Antigen-Tests) zur Verfügung gestellt werden. Hierzu werden mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein Anmeldeverfahren abgestimmt und die Testung organisiert. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist eine Testung nicht verpflichtend. Details hierzu werden nach Klärung des Verfahrens mitgeteilt.“

Schreiben Staatliches Schulamt Westthüringen vom 7.1.2021:

„Bis auf weiteres werden Lehrpersonen und SuS auch ohne Testergebnis in den Schulbetrieb aufgenommen.“

„Selbstgewählte Quarantäne gibt es bei SuS und LuL nicht. Quarantäne entsteht ausschließlich durch Erkrankung im direkten Umfeld und wird durch die Gesundheitsämter bzw. die OTCs geregelt.“

Clemens Festag
Schulleiter
Arnoldischule

 


Informationen zum Schulbetrieb und zur Notbetreuung vom 11. bis 31. Januar 2021 (Stand: 08.01.2021)

vom 11.01. bis 22.01.21 gilt:

Klassenstufe Präsenzunterricht Leistungsfeststellungen
10 Nein Ja
11 Nein Ja
12 Ja Ja

 

Der Minister hat nunmehr klargestellt, dass nur SuS aus Klassen/Kursen Unterricht erhalten dürfen, die im laufenden Jahr eine Abschlussprüfung ablegen. Die Besondere Leistungsfeststellung ist nach Mitteilung des Ministers nicht als Abschlussprüfung zu betrachten. Damit besteht keine Möglichkeit für die 10. Klassen, dass diese zum Zwecke der Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht erhalten dürfen.

Das Schreiben im Wortlaut:

Schreiben des Ministers

 

Link zu den Informationen des Ministeriums (Stand: 07.01.21)

Bitte auch die aktuellen Informationen auf dem Vertretungsplan beachten!

Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Schachverein 1947 Bayer Dormagen

Read on Sportsweek.org:

Schach in Thüringen
SV Empor Berlin e.V. Abteilung Schach
Schachclub Leipzig-Lindenau e.V.
Ooser Schachgesellschaft Baden-Baden 1922 e.V.
Ein misshandeltes Mädchen entwickelte sich zu einer Schachmeisterin
Schachclub Leipzig-Lindenau e.V.

Andere Sportarten

Sponsored