Gebührenbescheide ... Bundesanzeiger
Gebührenbescheide Transparenzregister Bundesanzeiger
Liebe Vereinsvorstände,
viele von Euch erhalten derzeit Gebührenbescheide des Bundesanzeigers für die Einträge in das relativ neue Transparenzregister des Bundes.
Sinn dieses Gesetzes ist es, Personen mit öffentlichen Ämtern (wie Vereinsvorsitzende) und wirtschaftlichen Mandaten (Aufsichtsräte u.a.) zu dokumentieren.
Die Daten für Vereine stammen aus dem Registergerichtsangaben. Deshalb erhalten nur Vereine, die dort als e.V. eingetragen sind, diese Bescheide.
Da der Sportbund den e.V.-Status voraussetzt, dürften diese Bescheide alle unsere Vereine im BSV betreffen.
Die Gebührenbescheide werden rückwirkend für jeweils drei Jahre versendet, derzeit für 2017-2020, ähnlich den Freistellungsbescheiden der Finanzämter.
Die Gebührenbescheide sind rechtens. Allerdings können sich gemeinnützige Vereine davon befreien lassen (allerdings

