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Informationen des Ministeriums zum Schulbetrieb im November 2020:

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  • Lernen am anderen Ort (z. B. Klassenfahrten, Wandertage, Schülerpraktika an allgemeinbildenden Schulen, Berufsorientierung außerhalb des Schulgebäudes) sind umgehend abzusagen;
  • Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern, ausgenommen davon sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung und der Schulämter, Reinigungspersonal von externen Anbietern und Handwerkern oder ähnliche. Das Betreten dieser Personen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Beim Betreten des Schulgebäudes herrscht für diesen Personenkreis eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht;
  • der Personenkreis, der sich in der Zeit vom 2. bis 22. November 2020 freiwillig einmal pro Woche testen lassen kann, wird auf alle Personen an Schule ausgeweitet, die im direkten Kontakt zu Kindern stehen. Das bedeutet auch, dass das technische und weitere Personal des Schulträgers davon nach dem bekannten Verfahren Gebrauch machen kann;
  • der Schulsport findet statt; die Schulträger haben für die Öffnung der Sportstätten Sorge zu tragen;
  • der Schwimmunterricht ist zu gewährleisten, soweit die Schwimmhallenbetreiber die Öffnung für den Schwimmunterricht ermöglichen; die Hygienekonzepte der Betreiber sind einzuhalten;
  • alle Veranstaltungen in Schule (wie z. B. Elternabende) sind abzusagen (also auch der Elternsprechtag an der Arnoldichule);
  • schulinterne Beratungen, inklusive Dienstberatungen sowie schulaufsichtliche Aufgaben können weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden;
  • schulische Wettbewerbe finden im Monat November ausschließlich schulintern, als Einsende- oder Onlinewettbewerb statt;
  • schulsportliche Wettbewerbe über die eigene Schule hinaus sind abzusagen, soweit sie nicht verschoben oder in einem geeigneten kontaktlosen Format oder als Fernwettbewerb ausgetragen werden können;
  • alle Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts in den Räumlichkeiten des Schulgebäudes stattfinden, sind abzusagen;
  • Ganztagsbetreuung in Form von Arbeitsgemeinschaften und Maßnahmen aus dem Schulbudget mit schulfremden Personen sind abzusagen, sofern sie nicht in einer dem Distanzunterricht ähnlichen Form digital stattfinden können.

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