Landesweit einheitliche Maßnahmen bei steigenden Coronazahlen gelten auch für den Sport
Der Landessportbund NRW informiert über die Folgen der neuen Coronaschutzverordnung NRW vom 14.10.20.
Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) hat eine neue ab dem 14. Oktober 2020 gültige Fassung. In diese ist neu aufgenommen, dass das Gesundheitsministerium per Erlass landesweit zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen kann.
Derzeit bedeutet dies: steigt der Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) gilt ab sofort auch für den Sportbetrieb:
- Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen
- Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
Corona Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes NRW