Der Landessportbund NRW informiert
Ab dem 01.09.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen bleiben unverändert bestehen:
- 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
- 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
- Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt.
Bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (AHA-Formel)! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Um die Lockerungen inkl. der Zulässigkeit von Kontaktsport nicht zu gefährden bitten wir nachdrücklich um gewissenhafte Einhaltung der aktuellen Verordnungen!
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Coronaschutzverordnung (1.09.20) - LSB-Wegweiser für Vereine - Empfehlungen des Deutschen Schachbundes für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb - VIBSS- Sport unter Corona-Bedingungen

