Corona-Verordnung
Aktuelle Corona-Verordnung
Liebe Schachfreude des BSV,
die derzeitige (Stand 02.06.2020) Corona-Verordnung der Landesregierung ermöglicht unter starken Restriktionen wieder einen (partiellen) Spielbetrieb der Vereine.
Soweit erkennbar aus den Ausführungen der o.g. Verordnung, gilt:
a) Je 10 qm Raumfläche ist eine Person zulässig, i.e. bei 100 qm Raumfläche 10 Personen. Wohl den kleinen Vereinen mit großen Spielsälen, weh dem großen Vereinen mit kleinen Spielräumen, Vielleicht besteht die Möglichkeit euren Spielabend auf verschiedene Tage mit verschiedenen Personengruppen zu verteilen.
b) Training am Demobrett ist aber zum Beispiel auch möglich.
c) Private Arrangements mit anderen Schachfreunden sind zudem auch möglich. Hier gilt die persönliche Abwägung und die persönliche Wohnumgebung. In meinen Jugendjahren beim SC Viernheim spielten wir öfters noch einzelne Partien des Vereinsturniers zu

