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Wichtig: Mitgliederverwaltung

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Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

mit dem Jahresende rückt auch der beitragsrelevante Meldestichtag immer näher. Alle Vereine sollten also bis Ende des Jahres ihren Mitgliederbestand geprüft haben und Änderungen kundgetan haben. Alle bis einschließlich 31. Dezember 2018 bei der Mitgliederverwaltung eingehenden Anmeldungen und Abmeldungen werden für die bundesweite Zusammenführung der Mitgliederlisten Anfang Januar Jahr 2019 berücksichtigt.

Der daraus resultierende Mitgliederbestand bildet die Grundlage für die 2019 abzuführenden Mitgliedsbeiträge der Vereine an ihren Landesverband sowie für Statistiken für den Deutschen Schachbund und den Landessportbund. Das bedeutet: Bei später als nach dem 31.12.2018 eingehenden Mails besteht kein Anspruch auf Rücksetzung der Meldung zum 31.12.2018 bzw. 01.01.2019, denn nach dem „Ziehen der Mitgliederdaten“ dürfen keine rückwirkenden Einträge in der zentralen Datenbank vorgenommen werden.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht euch

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