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Neues EU-Datenschutzrecht kommt im Mai

Was ändert sich für die Vereine?

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Damit müssen sich auch die Sportvereine als die für den Datenschutz verantwortliche Stelle in erster Linie an der DS-GVO und weniger am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) orientieren. Zwar halten sich die Veränderungen insgesamt in Grenzen, bei einigen Regelungen der DS-GVO - wie z. B. den Informationspflichten - erhöht sich aber der Verwaltungsaufwand für die Sportvereine. In einem VIBSS-Infopapier haben wir alles Wichtige zu dem neuen EU-Datenschutzrecht zusammengefasst, das bei Verstößen in Extremfällen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro vorsieht.

VIBSS-Infopapier zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung herunterladen

Quelle: Landessportbund - Newsletter

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