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U16-Hallenmeisterschaften mit veränderten Regelungen zur Qualifikation

Im Ahorn-Sportpark Paderborn sind derzeit maximal 400 Personen zugelassen. Diese Kapazitätsgrenze gilt gleichermaßen für alle Athlet*innen sowie Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen und weitere Helfer*innen. Um dieser Anordnung gerecht werden zu können, hat sich die Kommission Wettkampforganisation nach vielen Gesprächen dazu entschieden, die Qualifikationsregelungen anzupassen und damit nur Athlet*innen mit einer entsprechen A- oder B-Norm zuzulassen.

„Gern hätten wir auch weiteren Athlet*innen eine Startmöglichkeit geboten. Die derzeitigen Regelungen im Ahorn-Sportpark lassen jedoch kein anderes Vorgehen zu“, erklärt Aline Richter, Leiterin der Abteilung Leichtathletik.

Bereits mit der Anfang Februar aktualisierten Ausschreibung und den darin veränderten Regelungen zur Qualifikation wurde dieses Vorgehen seitens des FLVW bekanntgegeben und in der Vorbereitung auf das Meisterschaftswochenende entsprechend umgesetzt. Neben diesen Regelungen gelten zusätzliche Hygienemaßnahmen sowie ein Betreuerschlüssel. Aufgrund der o.g. Vorschriften wird es nur ein eingeschränktes Angebot an Verpflegung geben.

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