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Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in der Leichtathletikhalle

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Durch den Neuerlass der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 ist ab sofort neben der Benutzung von öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen im Freien auch die Nutzung von geschlossenen Räumen für den Sportbetrieb möglich. Somit steht u.a. auch die Leichtathletikhalle wieder für eine Nutzung durch die Vereine, ausschließlich für sportliche Zwecke, zur Verfügung.

Für den Trainingsbetrieb gelten dabei folgende Grundregeln: Sportlerinnen und Sportler müssen darauf achten, den Mindestabstand von 2,5 Metern einzuhalten. Weiterhin dürfen keine Menschenansammlungen entstehen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht verpflichtend. Wer allerdings Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist, darf die Leichtathletikhalle nicht betreten. Umkleideräume und Duschen dürfen nicht benutzt werden – Sportgeräte sowie Türen, Türgriffe und andere Gegenstände, die häufig angefasst werden, müssen mehrmals täglich gereinigt werden, dies gilt insbesondere für die Geräte im Kraftraum.

Entsprechend dieser Lockerung der Einschränkungen möchte der Hamburger Leichtathletik-Verband die Nutzung der Leichtathletikhalle ab nächster Woche für Bundes- und Landeskaderathleten des HLV genehmigen. Dafür werden die Trainingseinheiten so koordiniert und geplant, dass maximal drei Trainingsgruppen à maximal 10 AthletInnen (+ jeweils 1 Trainer) gleichzeitig in der Halle trainieren, welche nur aus KaderathletInnen und maximal einem Nicht-Kader bestehen dürfen. Für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes wird die Leichtathletikhalle in drei Zonen eingeteilt. Dementsprechend befinden sich maximal 33 Personen gleichzeitig in der Halle, sodass ein Abstand von 2,5m kein Problem darstellt.

Neben der Verordnung der Stadt Hamburg sind die vorgegebenen Leitplanken des DOSB, die Hygienetipps des DOSB, die Handlungsempfehlungen des HLV und die Übergangsregeln des DLV Grundlagen für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes. Daher wird ein Belegungsplan erstellt, wofür die Beantragung von Trainingszeiten notwendig ist. Alle Informationen zum weiteren Vorgehen sind dem Nutzungskonzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in der Leichtathletikhalle zu entnehmen. Der Hamburger Leichtathletik-Verband wird in Abstimmung mit dem Sportreferat des Bezirksamtes Hamburg-Nord kurzfristig über die eingegangenen Nutzungsanträge entscheiden und einen Belegungsplan für die Leichtathletikhalle erstellen, welcher auf der HLV-Homepage veröffentlicht wird.

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