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Fristen Vereinswechsel

Am 1. Oktober hat die zweimonatige Frist für Vereinswechsel sowie zur Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) oder einer Startgemeisnchaft (StG) begonnen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

1. Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen.

2. Der Wechsel des Startrechtes muss vom neuen Verein / LG auf dem entsprechenden Formular (DLV-Vordruck 2.75 – Startpassantrag/Änderungsantrag) beim Landesverband beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2018 der SHLV-Geschäftsstelle vorliegen.

3. Dem Antrag sind beizufügen:

Verzichtserklärung des Aktiven auf das Startrecht für den bisherigen Verein. die Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2019. eine Vereinsfreigabe des bisherigen Vereines Der Nachweis, dass die Freigabe angefordert wurde, ist dem Antrag beizufügen. Ist die Freigabe noch nicht erteilt, fordert der Landesverband den bisherigen Verein/LG auf, die Freigabe innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine

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