Leichtathletik: Freude mit dem Messer im Rücken
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Im Prozess um den München-Marathon geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass der Ausschluss des früheren Veranstalters Gernot Weigl unrechtmäßig war. Für ein finales Urteil rennt die Zeit davon – die kuriose Lösung: Nach erbittertem Streit arbeiten Weigl und der neue Ausrichter nun zusammen.