Regelungen für den Sport ab 25.08.2021
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Das Wichtigste in Kürze: 1. Ohne Warnstufe bzw. Inzidenz unter 50 im Landkreis keine Änderung 2. Ab Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 im Landkreis gilt die neue 3G-Regel (Geimpft; Genesen; Getestet) Voraussetzung: An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen werden zwei der drei Leitindikatoren (Erläuterung weiter unten) oder die Inzidenz überschritten. Der Landkreis stellt das am […]

