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Aktuelle Mitteilung aus dem Verband: Ermittlung gegen Ex-Mitarbeiter

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Aktuelle Mitteilung aus dem Verband: Ermittlung gegen Ex-Mitarbeiter

Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 stellte die erstmals beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BANSBACH am 15.03.2021 erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Buch- und Kassenführung des WTB fest. Der neu gewählte Präsident des WTB, Herr Stefan Hofherr, beauftragte daraufhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BANSBACH und die Rechtsanwaltskanzlei HAVER & MAILAENDER mit einer umfassenden Sonderprüfung zur Ermittlung der Hintergründe und des Ausmaßes dieser Unregelmäßigkeiten sowie  mit der rechtlichen Aufarbeitung. Die umfangreichen Ermittlungen wurden am 16.03.2021 aufgenommen und werden voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

 

Der WTB möchte über den derzeitigen Ermittlungsstand informieren, nach dem bereits feststeht, dass der ehemalige Mitarbeiter des WTB in einem Zeitraum von wenigstens 17 Jahren Bar- und Sachmittel des WTB in einem Gesamtwert von voraussichtlich mehr als EUR 1 Mio. unterschlagen hat. Allein im Zeitraum von 2014 bis 2020 konnten bislang Unterschlagungen von Barmitteln in Höhe von rund EUR 700.000 und Unterschlagungen von Sachmitteln im Wert von rund EUR 100.000 festgestellt werden. Zudem bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der ehemalige Mitarbeiter dem WTB weitere Barmittel durch die Bildung einer schwarzen Kasse entzogen hat. Insoweit ist das genaue Ausmaß gegenwärtig noch nicht bekannt.

 

Die Unterschlagungshandlungen sind durch vom WTB selbst geschaffene Abläufe begünstigt worden. Insbesondere haben die im Vereinswesen vorgesehenen Schutzmechanismen über Jahre hinweg versagt. Dem ehemaligen Mitarbeiter gelang es daher, über wenigstens 17 Jahre hinweg mittels einer intransparenten und unrechtmäßigen Buchführung die Bargeldabhebungen zu verschleiern.

 

Gegen den betreffenden ehemaligen Mitarbeiter hat der WTB am 08.04.2021 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt.


Presseanfragen richten Sie bitte an den hierfür beauftragten Rechtsanwalt Herrn Dr. Kauffeld der Kanzlei HAVER & MAILAENDER unter der E-Mail-Adresse hk@haver-mailaender.de.


 

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