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Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin ist nun verfügbar

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Die entsprechende Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 ist bereits als Gesetz und Verordnungsblatt  veröffentlicht und ist hier einsehbar. Daraus ergibt sich besonders aus § 5, Abs, 7  für den Sport und- Spielbetrieb des TVBB  ab 02.11.2020 bis 30.11.2020 folgendes: 

Die physisch sozialen Kontakte sollen in dieser Zeit auf das absolute Minimum reduziert werden.  

Die Verbandsspiele Winter werden in dieser Zeit ausgesetzt. Wir prüfen hier alle Optionen der Verlegung und werden diese rechtzeitig bekanntgeben (z.B. auch durch Nutzung aller denkbaren Termine inkl. Ferien und freigehaltene Endrunden und Turniertermine)  

Tennis als Individualsportart darf nur als Einzel kontaktlos unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes (> 1,5 m) und unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln ausgeführt werden. Dies gilt für die Halle und Freiplätze. 

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