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In Kürze

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Der Antrag von Spielgemeinschaften muss bei der WTB-Geschäftsstelle schriftlich bis zum 15.11. (Wettspiele im Sommer) oder 20.07. (Wettspiele im Winter) eingereicht werden.


Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Württembergischer Tennis-Bund e.V.
Bereich Sport
Tel.: 0711 / 980 68 -28 oder -18

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