Geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV), 3G/2G
23.02.2022
Seit letzter Woche gilt nur noch die 3G-Regel beim Zutritt zu "Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung" (vgl. 15. BayIfSMV, §5, Abs. (2), Information des BLSV ).
Allerdings gilt u.a. für "Bäder, Thermen, Saunen" weiterhin 2G - so auch im Dachauer Hallenbad!
Wir können im Hallenbad also weiterhin nur unter 2G-Bedingungen trainieren und einlassen & bitten dafür um Verständnis.

