Änderungen durch 3-G-Regel
Liebe Schwimmer*innen, liebe Eltern, aufgrund der Neufassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 16.08.2021 gilt im neufun seit Montag, 23. August 2021, die 3-G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen). Für alle Personen, die weder vollständig geimpft oder genesen sind (Nachweis per Impfbuch oder Zertifikat), besteht die Pflicht zur Vorlage eines […]
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