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DSB/DOSB: Steuererleichterungen für das Ehrenamt

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Die darin enthaltenen Klarstellungen und Forderungen zielen darauf ab, freiwillige Aktivitäten im Verein noch attraktiver zu machen und bürokratische Hürden abzubauen. Wichtige Anliegen sind die weitere Anhebung des Übungsleiterfreibetrags (aktuell 3.000 Euro pro Jahr) und  die Erhöhung der Ehrenamtspauschale (aktuell  840 Euro pro Jahr).

In der aktuellen Diskussion ist auch die Umsatzsteuerbarkeit von Nebenleistungen zu (schieß)sportlichen Veranstaltungen: Die Rechtslage soll im Sinne des Sports derart präzisiert werden, dass wettkampf- und trainingsnahe Leistungen der Verbände und Vereine wie z.B. Fahrdienste, Überlassungen von Schieß- und Bogensportanlagen sowie Sportplätzen allgemein und organisatorische Maßnahmen zum Schieß- bzw. Spielbetrieb umsatzsteuerfrei bleiben.

Auch der Dauerbrenner Umsatzsteuerfreiheit für die Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst) ist enthalten: Während im Bereich der Wohlfahrtsverbände diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind, gilt dies bislang nicht vollumfänglich für die Freiwilligendienste im gemeinnützigen Sport. Hier drängt die AG auf eine Angleichung.

(DOSB/EB)

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